Gemeinderat gegen Blockzeiten
Bühler. Der Gemeinderat über Blockzeiten, die Schulkommission, Wanderwege und Qualitätssteigerung diskutiert.
Im Rahmen der Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen in der Volksschule sieht der Gemeinderat der Einführung von Blockzeiten mit Skepsis entgegen.
Diese Massnahme im vorgeschlagenen Rahmen lasse den Unterricht vor allem in den ersten drei Klassen in nur noch drei bis vier Differenzierungsstunden zu, ausser das Personal würde aufgestockt und/oder zusätzliche Räume zu Verfügung gestellt. Falls Blockzeiten vorgeschrieben werden, müssten auch weitere Formen mit anderen Rahmenbedingungen, zum Beispiel Blockzeiten nur an drei Vormittagen möglich sein, meint der Gemeinderat weiter. Dies, damit jede Gemeinde für sich nach ihren finanziellen und räumlichen Möglichkeiten entscheiden kann.
Für den ersten Kindergarten soll die erste Lektion freiwillig bleiben, heisst es in der Vernehmlassung des Gemeinderates an das Departement Bil- dung.
In der Sekundarstufestufe eins sollen nach Meinung des Gemeinderates die Schüler bei unterrichtsfreien Zwischenstunden nicht beaufsichtigt werden. Es müssten jedoch geeignete Räume zur Verfügung gestellt werden, damit die Zeit sinnvoll überbrückt werden kann.
Mehr Kompetenz für Schulkommission
Einer Entschädigung für die Klassenverantwortung stimmt der Gemeinderat zu. Diese soll jedoch nicht in finanzieller Form, sondern durch Arbeitszeitentlastung abgegolten werden. Er spricht er sich im Weiteren dafür aus, dass bei der Anstellung einer Lehrperson auf Schuljahresbeginn der erste Stufenanstieg nicht bereits nach fünf Monaten, sondern erst im zwei- ten Unterrichtsjahr erfolgen darf. Die Besoldungseinstufungen und Lohnklassenwechsel sollen seiner Meinung nach in der Kompetenz der Schul- kommission liegen. Nur so kann der Gemeinderat als allfällige Rekursinstanz seine Aufgabe wahrnehmen. Bei Schulversäumnissen soll im Schulgesetz eine geeignete Regelung gefunden werden, damit die Bussenkompetenz der Schulbehörde übertragen werden kann.
Geschäftsstelle der Vereinigung der Appenzeller Wanderwege wird mitfinanziert
Der Gemeinderat hat einem Antrag der Vereinigung der Appenzeller Wanderwege (VAW) für die Finanzierung einer technischen Geschäftsstelle zugestimmt und beschlossen, jährlich einen Beitrag von 1’533 Franken zu entrichten. Dieser Beschluss tritt allerdings nur in Kraft, wenn der Kanton die Gesamtkosten nicht übernimmt.
Der Verteilschlüssel wurde nach der Länge der Wanderwege in den einzelnen Gemeinden berechnet. Das Wanderwegnetz in Bühler misst 19,5 Kilometer, was einen Beitrag von 533 Franken ergibt. Dazu kommt ein Sockelbeitrag von eintausend Franken. Die VAW als private Fachorganisation kann sich bei ihren Arbeiten auf freiwillige Mitarbeiter mit einer minimalen Entschädigung abstützen.
Im Bereich des technischen Leiters sind die Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit, die EDV-, die Rechts- und die Fachkenntnisse, die Koordi- nation mit den Mitarbeitenden und die Administration stark gestiegen und können mit den herkömmlichen Vereinsstrukturen im Nebenamt und in der Freizeit nicht mehr in der geforderten Qualität geleistet werden.
Qualität steigern
Die Umsetzung der neuen Signalisationsnormen, die EDV gestützte Verwaltung und die damit verbundene Überprüfung der Routen und Netzbereinigung, das Bereitstellen von elektronischen Daten für das nationale Informationssystem MISTRA, die SchweizMobil-Signalisation, die schweizweite Durchsetzung der Qualitätsziele für Wanderwege und die verlangten Mitberichte erfordern nach Meinung der VAW im Führungsbereich entsprechendes Fachwissen.
Erschwerend komme dazu, dass durch den Wegfall der 50%-igen Subventionierung der Gemeindeaufwendungen der Koordinationsaufwand zwischen den Gemeinden erheblich zunimmt und die technische Leitung zusätzlich belastet wird. Das könne nicht mehr wie bisher allein mit Freizeitarbeit und Pensionierten aufgebracht werden, weshalb die VAW eine professionelle technische Geschäftstelle einrichten will. Dies sei nur möglich, wenn die Mittel, basierend auf einer Vollkostenrech- nung (Lohn, Infrastruktur), bereitgestellt werden.



























