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Gemeinderat: Fünf, sieben, neun?

Walzenhausen. Die Volksdiskussion über die Grösse des Gemeinderates ergab kein klares Bild. In der Abstimmung werden Varianten vorgeschlagen.

Der Gemeinderat informiert in einer Mitteilung über das Ergebnis der Volksdiskussion über die Verkleinerung des Gemeinderates. Das bisher neunköpfige Gremium ist derzeit gar unterbesetzt.

Artikel 16 der Gemeindeordnung von Walzenhausen regelt die Zusammensetzung des Gemeinderates: «Der Gemeinderat besteht aus 9 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.» Bereits bei der Erarbeitung der Gemeindeordnung im Jahre 2000 wurde eine mögliche Reduktion des Gemeinderates auf 7 Mitglieder geprüft. Es wurde dann jedoch an 9 Gemeinderäten festgehalten, insbesondere mit dem Argument, dass bei 9 Mitgliedern breitere Bevölkerungskreise (Parteien, Meinungen) im Rat vertreten seien.

In den letzten Jahren hat es sich aber immer wieder gezeigt, wie schwierig es ist, Mitglieder für den Gemeinderat zu finden. Kaum einmal waren mehr Kandidaten als freie Sitze vorhanden, ja es wurden sogar Mitglieder in stiller Wahl gewählt.

Die Gemeindewahlen 2007 waren geprägt vom Wahlkampf um das Gemeindepräsidium. Für drei freie Sitze im Gemeinderat wurde lediglich ein Kandidat gefunden, der dann in stiller Wahl gewählt wurde.

Nachdem keine weiteren Kandidaturen bekannt wurden und die Frage der Reduktion des Gemeinderates ohnehin im Raume stand, beschloss der Gemeinderat, die beiden vakanten Sitze nicht sofort zu besetzen, sondern mit 7 Mitgliedern das Amtsjahr 2007/2008 zu bestreiten. Die gemachten Erfahrungen zeigen, dass eine Reduktion bezüglich der Belastung der Gemeinderatsmitglieder möglich ist.

Volksdiskussion
Die Frage der Reduktion der Anzahl Gemeinderäte auf 7 oder 5 Mitglieder wurde im Dezember 2007 der Volksdiskussion unterstellt. Erfreulicherweise sind 14 Eingaben von politischen Organisationen und Walzenhauserinnen und Walzenhausern eingereicht worden.

In der primären Frage der Volksdiskussion, der Anzahl Gemeinderäte, zeigte sich ein sehr differenziertes Bild. Drei Eingaben sprachen sich für 9, vier für 7 und drei für 5 Mitglieder des Rates aus. Vier Eingaben beantworteten diese Frage nicht klar.

Kritik geäussert wurde in der Volksdiskussion vorwiegend in Bezug auf finanzielle Konsequenzen der einzelnen Varianten, deren Aufzeigen in den Volksdiskussionsunterlagen vermisst wurde. – Der Gemeinderat ist überzeugt, dass, egal welche Variante gewählt wird, tatsächlich kaum mit grösseren finanziellen Auswirkungen gerechnet werden muss.

Die Entschädigung für Gemeindepräsident und Gemeinderat bleibt sich gleicht, egal ob diese durch 9, 7 oder 5 Personen geteilt wird. Wenn das Gemeindepräsidium (bei einer Belastung von rund 50 Stellenprozenten) mit Fr. 60’000 entschädigt wird, stehen für die Gemeinderäte rund Fr. 40’000 zur Verfügung. Je nach Variante würde ein Mitglied des Rates zwischen rund Fr. 5’000 und Fr. 10’000 erhalten.

Grössere Auswirkungen auf Verwaltungsebene sind ebenfalls nicht (mehr) zu erwarten. Diese sind in den letzten Jahren bereits erfolgt: Einführung der geleiteten Schule, Schaffung und Aufstockung des Bausekretariates, Schaffung eines Gemeinde-Sozialamtes, Teilverselbständigung der Elektra, professionelle Heimleitung im Alterswohnheim.

Verschiedene Eingaben befassten sich mit der Frage, ob für grössere Ressorts überhaupt noch Interessenten gefunden werden können, liessen aber offen, wieso schon bei 9 Ressorts keine Bewerberinnen oder Bewerber mehr gefunden wurden.

Zusammenfassend stellte der Gemeinderat fest, dass die Volksdiskussion nichts ergab, was einen Entscheid über die «ideale» Anzahl Gemeinderäte erleichtern würde. Das Ergebnis zeigte vielmehr, dass gute Gründe für und gegen jede Variante gesucht und gefunden werden können. Unbestritten ist lediglich, dass die Meinungsvielfalt bei einer grösseren Anzahl Gemeinderäte auch eher grösser ist.

Konstituierung
Wie schon erwähnt, konstituiert sich der Gemeinderat selber. Niemand wird somit «ins Ressort» gewählt. Es ist Sache des Gemeinderates, die einzelnen Aufgaben den Mitgliedern des Rates zu übertragen. In diesem Sinne verzichtet der Gemeinderat darauf, mögliche Ressortaufteilungen bei dieser oder jener Variante aufzuzeigen, da diese je nach Eignung und Wünschen der gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ohnehin laufend (meist jährlich) überarbeitet und geändert werden können.

Belastung der Ratsmitglieder
Die Belastung der Mitglieder für die Ratsarbeit bleibt sich bei allen möglichen Varianten gleich. Die Ressortarbeit wird jedoch bei einzelnen Mitgliedern zunehmen, wenn diese auf weniger Personen zu verteilen ist. Dabei gilt es aber zu berücksichtigen, dass die schon bisher «grossen» Ressorts wie Schule oder Hochbau kaum mehr weiter belastet werden können. Die für die Amtstätigkeit zur Verfügung zu stellende Zeit wird sich bei weniger Mitglieder des Rates angleichen. Bei 5 Ratsmitgliedern wären alle Amtsträger wohl am ehesten gleich belastet. Wie hoch diese tatsächlich ist, hängt weitgehend von aktuellen Projekten und der individuellen Amtsführung ab. Eine allgemeine Aussage ist kaum zu machen.

Mit der Reduktion des Gemeinderates geht auch eine Neuorganisation der Kommissionen einher. Der Gemeinderat hat sich bereits Gedanken über mögliche Vereinfachungen und Straffungen gemacht. Diese sind aber je nach Ausgang der Abstimmung noch eingehend zu überarbeiten.

Ergänzungswahl Gemeinderat
Bis zum Datum der Drucklegung dieses Abstimmungsediktes haben drei Mitglieder des Gemeinderates ihren Rücktritt auf Ende des Amtsjahres 2007 / 2008 erklärt. Zusätzlich sind noch zwei Sitze vakant. Wenn der Gemeinderat nicht reduziert würde, müssten auf das neue Amtsjahr 5 Sitze neu besetzt werden, bei einer Reduktion auf 7 Mitglieder noch 3 Sitze und bei einer Reduktion auf 5 Gemeinderäte 1 Sitz.

Variantenabstimmung
Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmbürgern die Änderung (Teilrevision) der Gemeindeordnung als Variantenabstimmung. Die Stimmberechtigten können sich in getrennten Abstimmungsfragen sowohl zu 7 wie auch zu 5 Mitglieder des Gemeinderates aussprechen. In einer Stichfrage wird geklärt, welche Variante gelten soll, wenn beiden Abstimmungsfragen zugestimmt würde.

Wer für die bisherige Regelung mit 9 Mitgliedern des Gemeinderates ist, muss beide Abstimmungsfragen mit «Nein» beantworten.

Der Gemeinderat hat sich für eine Reduktion der Anzahl Gemeinderäte ausgesprochen, verzichtet aber darauf, eine Abstimmungsempfehlung abzugeben und überlässt den Entscheid den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Wissen, dass je nach Entscheid mehr oder weniger Kandidatinnen und Kandidaten für die Ergänzungswahlen 2008 gesucht und gefunden werden müssen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 11.02.2008 - 20:12:00