• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Gemeinderat fördert umweltfreundliches Güllen finanziell

Teufen. Der Gemeinderat unterstützt und fördert umweltfreundliche Schleppschlauchverteiler die am Traktor befestigt werden.

Kühe liefern nicht nur Milch – mit Harn und Kot scheidet jedes Tier pro Jahr auch gut 100 Kilo Stickstoff aus. Davon entweicht knapp ein Drittel in Form von Ammoniak in die Luft. Ammoniak besteht aus den Elementen Stickstoff und Wasserstoff und ist ein übel riechendes farbloses Gas, das zu Tränen reizt und erstickend wirkt. Es wirkt in höherer Konzentration ätzend auf Haut und Schleimhäute und führt beim Einatmen zu Reizhusten und Brechreiz. Die Emissionen von Ammoniak stammen zu 92 Prozent aus der Landwirtschaft. Die Ursache der Emissionen ist unter anderem das Ausbringen von Gülle. Seit Jahren wird die Gülle mit einem Prallteller, der an einem Druckfass angebracht ist, ausgetragen. Der Prallteller schleudert die Gülle durch die Luft um eine optimale Verteilung zu erreichen. Durch den Kontakt mit der Luft entweicht der Gülle das Gas Ammoniak.

In Teufen gibt es zahlreiche Wohnsiedlungen, die direkt an die Landwirtschaftszone grenzen und damit auch den Geruchsbelästigungen der Landwirtschaft beim Güllen ausgesetzt sind. Der Hofdünger (Gülle) ist ein wertvoller Pflanzennährstoff und deshalb sollte das oberste Ziel eines Landwirtes sein, diesen Dünger möglichst verlustarm und geruchsfrei einzusetzen. Mit einem Schleppschlauchverteiler der am Traktor befestigt werden kann, ist es heute möglich den Hofdünger (Gülle) geruchsfrei auf der Wiese und dem Acker zu verteilen.

Die Schleppschlauchverteiler sind wegen ihrer aufwendigen Konstruktion mit dem stark beanspruchten klappbaren Gestänge und dem Verteilkopf samt Schlauchleitung vergleichsweise teuer, wenn man sie mit den herkömmlichen Pralltellern und Schwenkverteilern vergleicht. Es ist nachgewiesen, dass mit einem Schleppschlauchverteiler im Vergleich zu den herkömmlichen Verfahren der Hofdünger annähernd geruchsfrei ausgebracht werden kann. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Gülle an der Bodenoberfläche ausströmt und sich nur wenig mit der Umgebungsluft vermischen kann.

Unter Leitung von Gemeinderat/Landwirt Walter Nef hat sich die Umweltschutzkommission eingehend mit der Umsetzung des Leitbildziels «Wir fördern eine emissionsarme Landwirtschaft. Bis 2008 wird ein Kon¬zept zur geruchsarmen Ausbringung des Hofdüngers erarbeitet.» auseinandergesetzt und dem Gemeinderat die entsprechenden Anträge unterbreitet.

Gespräche haben gezeigt, dass vor allem Landwirte die Wiesflächen in der Nähe von Wohngebieten begüllen müssen, selber auch ein Interesse an der Benutzung eines Schleppschlauchverteilers haben. Die Landwirte nehmen den Umweltschutz ernst und sind bereit, die Ideen umzusetzen. Dies auch im Bestreben eines guten Verhältnisses mit den Anwohnern. Die Umsetzung ist jedoch mit zum Teil grossen finanziellen Investitionen und Risiken verbunden.

Der Gemeinderat unterstützt die aktive Haltung der Landwirtschaft und ist bereit, einstweilen während zwei Jahren, die Aufwendungen für die Anschaffung von Schleppschlauchverteilern oder das Güllen mit solchen Anlagen im Lohnauftrag finanziell zu unterstützen. Die Anschaffung von Schleppschlauchverteilern soll einmalig mit maximal 15’000 Franken oder die Austragung von Hofdünger mit einer Beitragsleistung von 45 Franken pro Hektare und Jahr finanziert werden.

Gemäss Artikel 8 unterstehen neue, wiederkehrende Ausgaben oder Verminderungen von Einnahmen von 50’000 Franken bis 150’000 Franken dem fakultativen Referendum. Die vom Gemeinderat vorgesehenen Beiträge sind unbestrittenermassen neue und wiederkehrende Ausgaben. Da der Erfolg dieser Umweltschutzaktion und damit der Finanzbedarf nicht exakt berechnet werden kann, wird diese Finanzierung vorsorglich dem fakultativen Referendum unterstellt. Wenn mindestens 100 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen, ist darüber abzustimmen. Das entsprechende Inserat erscheint am 7. Mai.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 30.04.2008 - 15:58:00