Gemeinderat Bühler reagiert auf geplante Petition
Bühler/AR. Der Gemeinderat Bühler nimmt Kenntnis von der Lancierung einer Petition unter dem Titel «Adressen-Revision Bühler».
Er weist an dieser Stelle nochmals auf einige grundsätzliche Punkte hin, die allgemein bei der neuen Benennung von Strassen eine Rolle spielen:
Rettungsdienste, Polizei und Post wie auch verschiedene Verwaltungsstellen auf allen Stufen sind darauf angewiesen, dass flächendeckend (auch in dünn besiedelten Gebieten) allen Gebäuden eine offizielle Gebäudeadresse zugewiesen ist. Aufgrund dessen hat das Bundesamt für Landestopographie eine Empfehlung herausgegeben, die generell gilt. Für die Strassenbenennung und die Vergabe von Hausnummern sind die Gemeinden zuständig. Fehlen nämlich offizielle Gebäudeadressen (und dies ist in Bühler der häufigere Fall), werden diese meist von den Benutzern (zum Beispiel der Post) selber festgelegt, was später zu Problemen führen kann oder vielmehr schon geführt hat. Eine eindeutige Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Das Ziel kann am besten mit einer strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden.
Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich bereits seit eineinhalb Jahren mit der Strassenbenennung. Bedauerlicherweise verhallte damals der Aufruf nach Mitarbeit in dieser Gruppe. Niemand aus der Bevölkerung hat sich nämlich interessiert gezeigt, bei den neuen Strassenbenennungen mitzuwirken. In zahlreichen Sitzungen hat die Gruppe den nun vorliegenden Plan erarbeitet. Das Resultat der Arbeit wurde in einer Vernehmlassung in diesem Herbst präsentiert. Aus der Bevölkerung gingen einige Änderungswünsche ein, welche – wenn möglich und in das Gesamtkonzept passend – in einer weiteren Überarbeitung berücksichtigt werden.
In einer Diskussions- und Fragestunde am vorletzten Montag stand vor allem die Bezeichnung für und wider eine „Hauptstrasse“ im Vordergrund. Der Gemeinderat versteht die Einzelanliegen, muss jedoch in seinem noch zu fällenden Entscheid auch jene Voten miteinbeziehen, die für eine Beibehaltung der „Hauptstrasse“ sind. Ob der Kompromissvorschlag „Rotbachstrasse“ eine Mehrheit findet, muss erst noch evaluiert werden. Dort wo es Sinn macht und den Empfehlungen des Bundesamtes für Landestopgraphie entsprechen, werden die Einzelanliegen berücksichtigt. Dort, wo sie im Widerspruch stehen, nicht. Ein Entscheid in dieser Sache ist jedoch noch nicht gefallen.
Vielerorts besteht die Befürchtung, dass überlieferte Bezeichnungen verschwinden. Gemäss den gültigen Empfehlungen soll auch in dünn besiedelten Gebieten grundsätzlich die Nummerierung von Gebäuden an Strassen in Betracht gezogen werden. Die Empfehlung geht denn auch in die Richtung, dass benannte Gebiete zurückhaltend verwendet werden, da zu viele und zu dicht aneinander liegende benannte Gebiete die grossräumige Übersichtlichkeit stark beeinträchtigen. An dieses Prinzip hat sich die Arbeitsgruppe gehalten. Der Vorteil einer Vergabe von Strassen in dünn besiedeltem Gebiet: Es existiert für Weiler und Höfe nur eine Strasse, welche diese auch erschliesst. Ein leichtes Auffinden von Adressen ist gewährleistet. Der Nachteil hier ist, dass Weiler- und Hofnamen in der offiziellen Adresse verschwinden. Jedoch ist es nach wie vor möglich, bei der Adressierung die eigene Hofbezeichnung aufzuführen (siehe Beispiel unten). Auf der anderen Seite könnten benannte Gebiete, welche Weiler und Einzelhöfe umfassen, ausgeschieden werden. Auf bestehende Strassennamen muss keine Rücksicht genommen werden. Dies hat allerdings den gewichtigen Nachteil, dass das Auffinden einzelner Gebäude im Gelände schwierig ist. Der Vorteil einer solchen Lösung wäre, dass die Namen von Weilern und Höfen in der Adresse erhalten bleiben.
Der Gemeinderat hat mit diesen präzisierenden Ausführungen nicht die Absicht, die Petition zu verhindern. Er macht vielmehr die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Vergabe von neuen Strassenbezeichnungen nicht alle Partikularinteressen befriedigen kann. In diesem Zusammenhang darf erwähnt werden, dass von der Bevölkerung in der Vernehmlassung auch sehr viele positive Rückmeldungen eingegangen sind und das Resultat gewürdigt haben. Das stimmt den Gemeinderat zuversichtlich, eine für die Mehrheit zufrieden stellende Lösung zu finden.
Beispiele einer möglichen zukünftigen Adresse:
Fam. XY Z Fam. XY Z Fam. XY Z
Scheienhaus Böhl Weid
Steigstrasse Rothaldenstrasse Chellenbachstrasse
9055 Bühler 9055 Bühler 9055 Bühler



























