Gemeinderat bei der Wick Audio AG

Kradolf-Schönenberg/TG. Dem Gemeinderat Kradolf-Schönenberg ist der Kontakt mit dem örtlichen Gewerbe sehr wichtig.

Deshalb besuchen die Ratsmitglieder jährlich einen Betrieb. Dabei wird der persönliche Kontakt und Informationsaustausch mit den Verantwortlichen gepflegt und gefördert. Kürzlich war der Gemeinderat bei der WICK AUDIO AG in Kradolf zu Gast. Die Firma plant und realisiert als Generalunternehmer klangliche Erlebniswelten. Im Bereich der Showtechnik mit Lichtanlagen, Beschallung und der gesamten Bühnentechnik gehört man zu den führenden Unternehmen in der Schweiz. Von Kradolf aus werden zeitweise mit bis zu 40 Mitarbeitenden Anlässe in der ganzen Schweiz organisiert. Wie Inhaber und Geschäftsführer Reto Scherrer informierte, gehören die Europatour von Gianna Nannini oder die Konzerttourneen von Sina, Gölä oder Florian Ast zu den herausragenden Events, an welchen die WICK AUDIO AG für das Bühnenkonzept verantwortlich war. Die Firma Wick Audio AG ist aber auch an Open Airs, Musicals und grossen Festanlässen wie z.B. das St. Galler Kantonalturnfest 2009 mit ihren Anlagen anzutreffen. Der Gemeinderat dankt der Firma WICK AUDIO AG für die interessante Führung und die direkten Informationen. Wir wünschen der WICK AUDIO AG weiterhin viel Erfolg und freuen uns auf eine weiterhin so positive Entwicklung der Firma.     
 
Am 11. August 2009 hat der Gemeinderat sein jährliches Leitbild-Controlling durchgeführt. Jeder Ressortchef hat rapportiert, wo er mit der Umsetzung der individuellen, im letzten Jahr gesetzten Ziele und Massnahmen, steht. Im zweiten Schritt hat jeder Ressortchef neue Ziele/Massnahmen für die nächsten 12 Monate definiert. Dank dieser konkreten Planung haben wir die Gewähr, dass der Gemeinderat seine strategischen Führungsaufgaben nicht aus den Augen verliert. In einem zweiten Teil der Veranstaltung haben wir uns mit dem Thema „Zukunft in Kradolf- Schönenberg“ auseinandergesetzt. Den Abschluss der Veranstaltung machte ein gemütlicher Grillhöck mit den Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat Sulgen. 

Waffen und Munition entsorgen

 
Die Kantonspolizei Thurgau führt im Oktober 2009 an drei Standorten im Kanton Thurgau kostenlose Waffen-
Sammelaktionen durch.
Bei der Sammelaktion der Kantonspolizei Thurgau können nicht mehr benötigte Waffen abgegeben werden.
Möglich ist dies am 17. Oktober im Feuerwehrdepot Münchwilen, am 24. Oktober im Werkhof Steckborn
und am 31. Oktober im Feuerwehrdepot Amriswil.
Spezialisten der Waffenfachstelle der Kantonspolizei Thurgau nehmen jeweils von 9 bis 13 Uhr Waffen und
Waffenbestandteile aller Art (Gewehre, Faustfeuerwaffen, Messer, Bajonette, Elektroschockgeräte etc.), Munition jeglichen Kalibers sowie Sprengstoffe entgegen und führen diese einer fachgerechten Entsorgung zu. Die Erfahrungen der Kantonspolizei Thurgau und Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen, dass in vielen
Haushalten nicht mehr benötigte oder unerwünschte Waffen gelagert werden. Mit der Sammelaktion besteht die Möglichkeit, diese einfach und unbürokratisch zu entsorgen. Weitere Infos sind unter www.kapo.tg.ch zu finden.

Ablagerung von Grünabfällen
Leider werden immer wieder Grünabfälle im Wald deponiert statt der Kompostieranlage oder einem Miststock in der Landwirtschaft zugeführt. Diese Art von Entsorgung ist verboten! Wer Abfall jeglicher Art ablagert oder
verbrennt, verstösst primär gegen das Umweltschutzgesetz. Daneben sind an Gewässern das
Gewässerschutzgesetz und im Wald das Waldgesetz anzuwenden. Beide untersagen das Ablagern von Grünabfall. Gewässer: Gemäss Art. 6 Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) ist es untersagt, Stoffe, die das Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen. Es ist auch untersagt, Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht. Dies gilt auch für Grüngut, da daraus Gärsäfte in das Gewässer gelangen und dieses verunreinigen können.
Wald: Unter gewissen Voraussetzungen gilt das Ablagern von Grünabfall als Düngung. Der Düngeraustrag ist im Wald einschliesslich eines Streifens von 3 Meter Breite entlang der Bestockung grundsätzlich verboten (ChemRRV, Anhang 2.6, Ziff. 3.3.1, Abs. 5), so dass auch die Grüngutablagerung nicht statthaft ist.
 
Bitte benutzen Sie unsere Kompostieranlage oder deponieren Sie das Grüngut auf dem Miststock eines
Landwirtschaftsbetriebes. Dies gilt insbesondere auch für die Landwirte selber. Die Umwelt dankt Ihnen für
Ihre Einsicht.      
 
Vergünstigung der SBB-Abos am Bahnhof Sulgen

Seit 1. Januar 2009 werden die am Bahnhof Sulgen gekauften Halbtaxabos, Generalabos, Strecken- und
Verbundabos durch die Gemeinde vergünstigt, um die Nutzung der Dienstleistungen am Bahnhof Sulgen zu fördern und damit zum Erhalt des bedienten Bahnhofes beizutragen. Das Angebot wird rege benutzt, worüber sich der Gemeinderat sowie die SBB sehr freuen.
 
Damit Sie in den Genuss dieser Verbilligung kommen, muss das Abo am Bahnschalter Sulgen gekauft
werden und der Wohnsitz der Inhaberin/des Inhabers muss in der Politischen Gemeinde Kradolf- Schönenberg liegen. Die Vergünstigung erhalten Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung Kradolf-Schönenberg gegen Vorlage der Kaufquittung ausbezahlt.
 
Sie erhalten folgende Vergünstigungen: 
General-, Strecken- und Verbundabos  1.5 % des Kaufpreises
Halbtaxabo 1 Jahr    Fr. 10.– pauschal
Halbtaxabo 2 Jahre    Fr. 15.– pauschal
Halbtaxabo 3 Jahre    Fr. 20.– pauschal
 
Der Bahnschalter ist von Montag bis Freitag, täglich von 09.30 Uhr – 13.00 Uhr und von 14.10 Uhr bis 18.30 Uhr besetzt. Herr Clemens Cola freut sich, Sie zu bedienen und zu beraten. 

 

Thurgau / 25.09.2009 - 09:22:29
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