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Gemeindepolizei Horgen: Im Einsatz für die Sicherheit von Personen und Eigentum


Was macht die Gemeindepolizei?

Aus dem kantonalen „Gesetze über das Gemeindewesen (Gemeindegesetz)“ geht hervor, dass die Ortspolizei „für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und für die Sicherheit von Personen und Eigentum gegen Schädigungen jeder Art“ zuständig ist.



Anhand der nachstehenden Segmentierung möchten wir Ihnen das umfangreiche Arbeitsgebiet unseres zeitgemässen Kommunalpolizeikorps aufzeigen:

Sicherheitspolizei Aufwand: ca. 25 %

Motorisierte Patrouillentätigkeit (Schwerpunkt Prävention)

ganzes Gemeindegebiet, speziell

  • Einfamilienhausquartiere und abgelegene Objekte
  • Firmenareale (Anschläge/Sachbeschädigungen/Einbrüche/Brände etc.)
  • „problematische Quartiere“
  • Schwerpunkte nach Lagebeurteilung (Feste, Anlässe, Witterung etc.)

Fusspatrouillen (Schwerpunkt Prävention, jedoch auch Repression)

Zentrum, speziell

  • Parkhäuser
  • Bahnhof
  • Seeuferanlagen
  • Friedhof

Schul- und Sportanlagen, Bäder

Bergweiher (für die Gewässer ist die Gemeinde zuständig z.B. Eismessung)

Intervention

Notfallmässige Ausrückfälle

  • Familienstreitigkeiten
  • Einbruchalarme
  • Bankalarme
  • Firmenanlarme (Anschläge/Sachbeschädigungen/Einbrüche/Brände etc.)
  • Diverse (u.a. hausinternes Ausrücken bei Alarmmeldungen)

Rapporterstattungen im Bereich Sicherheitspolizei

Verkehrspolizei Aufwand: ca. 25 %

  • Kontrollen des fliessenden und ruhenden Verkehrs
  • Aufnahme von Verkehrsunfällen mit Sachschaden / Nichtgenügen der Meldepflicht
  • Unterstützung der Kantonspolizei bei schweren Unfällen
  • Verkehrskontrollen – gezielte Aktionen
  • Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen der Schulwegsicherung (Verkehrserziehung)
  • Strassensignalisation
  • Verkehrsdienst
  • Lehrtätigkeit: Verkehrserziehung in Kindergärten und Velofahr-Unterricht Stufe Primarschule
  • Rapporterstattungen im Bereich Verkehrspolizei

Verwaltungspolizei Aufwand: 25 %

Innendienst

  • permanenter Postendienst (Öffnungzeit gemäss Gemeindeverwaltung)
  • Telefonfrequenz (ca. 1’000 Anrufe pro Monat)
  • Publikumsschalter (ca. 500 Besuche pro Monat)
  • Entgegennahme und Erledigung von Anzeigen
  • Erledigung für auswärtige Amtsstellen – Rechtshilfegesuche
  • Allgemeine Rapporterstattungen
  • Bürgerrechtsberichte (seit Januar 2000)
  • Wahrnehmungsberichte
  • Dienst- und Einsatzplanung
  • Geschäftskontrolle und Statistiken
  • Fundbüro
  • Weiteres, wie Wartung und Pflege (Parkuhren, Fahrzeuge und Einsatzmittel) und technischer/personeller Support (EDV/Funk)

Aussendienst

  • Signalisationen (permanente und bei Festivitäten, Anlässen und Umzügen)
  • Zustellungen und Zuführungen
  • Wirtschaftspolizei (Preiskontrollen, selten Fischerei)
  • Weiteres, wie Einzug von Fundgegenständen (z.B. Velos, Mofas etc.), Fremdenpolizeiliche Abklärungen (Wohnungsabklärungen)

Kriminalpolizei Aufwand: ca. 5 %

  • Alarmfahndungen
  • Bankenalarme
  • Hausdurchsuchungen
  • Kontrollen Asylbewerberunterkünfte
  • Zuführung von Ladendieben
  • Betäubungsmittelkontrollen/Verzeigungen
  • Rapporterstattungen im Bereich Kriminalpolizei (Betäubungsmittel, Waffengesetz, ANAG)

Diverses Aufwand: ca. 10 %

  • Aus- und Weiterbildung
  • Mannschaftsrapporte etc.
  • Lehrtätigkeit (Weiterbildung/Referate/Vorträge etc.)
  • PR wie Besichtigungen/Führungen durch unseren Posten
  • Spezielle Aufträge von Behörden
  • Einsatz und Betreuung der Verkehrskadetten
  • Kontaktpflege zur Kantonspolizei, Bezirkskommunalpolizeien etc.
  • Bfu


Verkehrsinstruktion und Verkehrserziehung

Seit dem Schuljahr 2008/2009 hat die Gemeindepolizei die gesamte Verkehrserziehung in der Gemeinde Horgen übernommen.

Unsere drei Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren Kpl Franziska Geisseler, Fw Evelyne Matzinger und Fw Roger Wirz besuchen die Kindergärten, Unter-, Mittel- und Oberstufen. Mit viel Einsatz und Elan instruieren sie die Kindergärtler, Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche stufengerecht, um sie zu befähigen, verantwortungsbewusst am Verkehr teilzunehmen.

Haben Sie Fragen zur Verkehrsinstruktion? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie die Gemeindepolizei, Telefon 044 725 50 00, E-Mail gemeindepolizei@horgen.ch.



Fundbüro

Das Fundbüro der Gemeinde Horgen wird von der Gemeindepolizei geführt.

  • Deponierte Fundgegenstände, die vom rechtmässigen Eigentümer nicht abgeholt werden, können dem Finder nach drei Monaten ausgehändigt werden. Der Finder ist ausdrücklich auf die Bestimmung Art. 722 ZGB aufmerksam zu machen, wonach er die Sache erst nach fünf Jahren zu Eigentum erwirbt.
  • Fundgegenstände von geringem Wert, die nach Ablauf eines Jahres weder vom Verlierer noch vom Finder abgeholt worden sind, können einer gemeinnützigen Institution übergeben, verschenkt oder vernichtet werden. Schmuckstücke (Edelmetalle/Edelsteine) werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist dem Goldschmied verkauft.
  • Bevor die gefundenen oder deponierten Sachen, bzw. die finanziellen Erlöse, dem Eigentümer oder Finder herausgegeben werden können, haben diese alle entstandenen Gebühren und Kosten zu leisten. Der Finder hat zudem Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.


Online-Schalter

Verschiedene Anzeigen und Meldungen können Sie im Online-Schalter unabhängig von den Schalteröffnungszeiten vornehmen.



Gemeindeverwaltung Horgen
Gemeindepolizei
Bahnhofstrasse 10
Postfach
CH-8810 Horgen

+41 (0)44 725 50 00 (Telefon)
+41 (0)44 728 42 69 (Telefax)

gemeindepolizei@horgen.ch (E-Mail)




Titelbild: Philipp Ochsner
Bild 1 + 2: Gemeindepolizei Horgen
Bild 3: Modvector – shutterstock.com
Bild 4: Jacob Lund – shutterstock.com


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News / 13.09.2022 - 15:29:29