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Gemeinden blitzen vor Bundesgericht ab

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von neun St. Galler Gemeinden gegen den interkommunalen Finanzausgleich im Kanton St. Gallen abgewiesen.

Die Begründung des Entscheides aus Lausanne liegt noch nicht vor. Das St. Galler Stimmvolk hatte das Finanzausgleichsgesetz im September 2007 deutlich gutgeheissen. Gegen den neuen Erlass gelangten die neun Gemeinden Amden, Wildhaus, Goldingen, Gams, Flums, Eschenbach, Pfäfers, Bronschhofen und Altstätten sowie sieben Privatpersonen ans Bundesgericht.

Es hat die Beschwerde nun abgewiesen. Der Entscheid liegt erst im Dispositiv vor. Die Beschwerdeführer müssen Gerichtskosten von 15 000 Franken übernehmen. Die Lausanner Richter hatten der Beschwerde vor einem Jahr die aufschiebende Wirkung aberkannt, womit der Kanton mit der Umsetzung des Finanzausgleichs loslegen konnte.

Der Vorlage hatten 68 der 88 St. Galler Gemeinden zugestimmt. Mit dem neuen innerkantonalen Finanzausgleich sollen die Gemeindeautonomie gestärkt und der Steuerwettbewerb gefördert werden. Massgebend sind Steuerkraft, geografische Lage, Topografie und Schülerzahlen der einzelnen Gemeinden.

Die Stadt St. Gallen erhält einen Ausgleich für ihre zentralörtlichen Leistungen. Der bisherige Maximalsteuerfuss wird schrittweise abgeschafft. Die Ausgaben der Ausgleichsgemeinden werden nicht mehr vom Kanton überwacht. Die unterschiedlichen Steuerfüsse werden nur noch zum Teil ausgeglichen.

sda
St.GallenSt.Gallen / 05.12.2008 - 14:56:19