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Gemeinde verabschiedet Energierichtplan

Sirnach. Der Gemeinderat Sirnach hat den Richtplan Siedlung und Landschaft sowie den Energierichtplan verabschiedet. Es gingen 21 Einwendungen ein.

Ausgangslage
Am 13. Mai 2008 hat der Gemeinderat den Richtplan Siedlung und Landschaft sowie den Energierichtplan verabschiedet. Vom 13. Juni – 2. Juli 2008 wurden die Richtpläne öffentlich bekannt gemacht. Während der Bekanntmachungsfrist gingen 21 Einwendungen und Stellungnahmen beim Gemeinderat ein. Diese betreffen den Richtplan Siedlung und Landschaft. Zum Energierichtplan wurden keine Einwendungen gemacht.

Der Gemeinderat hat die Einwendungen an der Sitzung vom 17. November 2008 behandelt und einige wenige Anpassungen beschlossen. Grössere Änderungen und solche die einen Einfluss auf den gesamten Richtplan haben, müssen nochmals öffentlich bekannt gemacht werden. Dies betrifft folgende vier Anpassungen:
1. Massnahme U, künftiges Baugebiet Rütibach, Sirnach
2. Massnahme G, künftiges Baugebiet Hofacker, Busswil
3. Massnahme 1.1.2, Gebiet für Landwirtschaft für besondere Nutzungen
4. Massnahme Vernetzungskorridore

Diese Änderungen werden vom 5. – 24. Dezember 2008 öffentlich bekannt gemacht. Während dieser Frist können Einwendungen gegen die Änderungen eingereicht werden. Gegen Massnahmen, welche sich gegenüber der ersten Bekanntmachung nicht verändert haben, können keine Einwendungen mehr gemacht werden.

1. Massnahme U, künftiges Baugebiet Rütibach, Sirnach
Die Firma Eugster Holzbau aus Fischingen beabsichtigt, ihren Betrieb nach Rütibach, Wiezikon zu verlegen. Bereits vor 10 Jahren war eine Betriebsverlegung vorgesehen. Der Gemeinderat sowie das kantonale Raumplanungsamt haben in den Jahren 1997/1998 einer Einzonung im Grundsatz zugestimmt. Danach geriet das Vorhaben in Stocken. Nun hat die Firma Eugster Holzbau beschlossen, dass sie die Betriebsverlagerung umsetzen möchte. Aus diesem Grund hat der heutige Grundeigentümer beantragt, dass das Gebiet Rütibach im Richtplan als zukünftiges Baugebiet aufgeführt wird. Die Firma Eugster Holzbau ist mittlerweile stark im Bereich «Passiv-Häuser» tätig. Damit im Betrieb rationeller produziert werden kann, benötigt sie einen Neubau. Das bestehende Wohnhaus, welches zurzeit leer steht, würde saniert und als Bürogebäude genutzt werden. Der vorgesehene Standort beim Rütibach ist aus folgenden Gründen ideal:
• Wiezikon liegt in unmittelbarer Nähe wichtiger Geschäftspartner (Brühwiler Transporte und Brühwiler Sägerei);
• Das Grundstück ist gut erschlossen und der Anfahrtsweg zu den Kunden führt heute schon am geplanten Standort vorbei;
• Der Betrieb kann mit dieser Möglichkeit in der Region ansässig bleiben;
• Mit der Umzonung können die heutigen baufälligen Ökonomiegebäude ersetzt werden. Das Wohnhaus, welches unter Schutz steht, würde saniert und einer Nutzung zugeführt werden.

Der Gemeinderat hat dem Begehren grösstenteils zugestimmt und den Richtplan so angepasst, dass im Gebiet Rütibach eine Fläche von ca. 1.64 ha als künftiges Baugebiet definiert wird.

2. Massnahme G, künftiges Baugebiet Hofacker, Busswil
Gegen die Massnahme G, eine Teilfläche von ca. 1050 m2 der Parzelle Nr. 3065 nicht mehr als zukünftiges Baugebiet aufzuführen, hat die Besitzerin eine Einwendung gemacht. Sie beantragt, dass die Teilfläche weiterhin als künftiges Baugebiet definiert wird.
Der Gemeinderat hat dem Begehren entsprochen und belässt die Teilfläche im Richtplan als künftiges Baugebiet. Eine perspektivische Einzonung und Erschliessung soll als Gesamtprojekt mit dem westlich angrenzenden künftigen Baugebiet erfolgen. Somit kann eine gute Bodennutzung und eine Optimierung der Strassenführung gewährleistet werden. Für die Realisierung im Rahmen eines Gesamtprojektes wird die Teilfläche der Parzelle Nr. 3065 in den Perimeter der Gestaltungsplanpflicht mit aufgenommen.

3. Massnahme 1.1.2, Gebiet für Landwirtschaft für besondere Nutzungen
Verschiedene Einwender haben eine Einwendung gegen die Massnahme 1.1.2, Gebiet für Landwirtschaft für besondere Nutzungen eingereicht. Sie beantragen, dass im Bereich der Grundwasserschutzzone auf eine Überlagerung mit dem Gebiet für Landwirtschaft für besondere Nutzungen verzichtet wird.
Der Gemeinderat ist sich der hohen Priorität des Grundwasserschutzes bewusst. Eine Nutzung für intensive Landwirtschaft ist erst mit einer Umzonung im Zonenplan möglich, welche nur nach tatsächlichem Bedarf und mit Überprüfung aller Sachverhalte erfolgen kann. Der Gemeinderat hat entschieden, dass das Gebiet für Landwirtschaft für besondere Nutzungen bereits auf Richtplanstufe angepasst wird. Im Bereich der Schutzzone S1 + S2 wird auf eine Überlagerung verzichtet. In der Schutzzone S3 wird das Gebiet belassen, da industrielle und gewerbliche Nutzungen, von denen keine Gefahr für das Grundwasser ausgeht, zulässig sind. Analoge Nutzungsbeschränkungen werden im Baureglement und im Zonenplan definiert, damit eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen wird.

4. Massnahme Vernetzungskorridore
Die Darstellung der kantonalen Vernetzungskorridore als Ausgangslage und die neuen Vernetzungskorridore auf Gemeindestufe haben bei einigen Einwendern zu Missverständnissen geführt. Die im Richtplantext des Vernetzungskorridores beschriebenen Massnahmen und Festsetzungen stimmen mit den kantonalen Vorgaben zum Thema Vernetzungskorridore überein. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, alle im Gemeindegebiet Sir-nach befindlichen kantonalen Vernetzungskorridore im Richtplan Siedlung und Landschaft als «Ausgangslage» aufzunehmen und das Richtplangeschäft Vernetzungskorridor als «Festsetzung» zu löschen. Auf den ursprünglich geplanten Vernetzungskorridor «1.6.2» zwischen der Murg und dem Gebiet Möösli inkl. der darin vorgesehen Bachöffnung wird verzichtet. Die ökologische Vernetzung erfolgt zwischen dem Ziegeleiweiher Eschlikon und der Murg.

ThurgauThurgau / 05.12.2008 - 14:38:00