
Gemeinde strebt effiziente Führung des Kursaals an
Heiden/AR. Heute haben die Gemeinde Heiden und der Kurverein Heiden einen Leistungsauftrag für die Führung des Betriebs des Kursaals Heiden als Seminar- und Kongresszentrum unterzeichnet.
Am Dienstag dieser Woche haben die Gemeinde Heiden und der Kurverein Heiden einen Leistungsauftrag für die Führung des Betriebs des Kursaals Heiden als Seminar- und Kongresszentrum unterzeichnet. Demnach wird der Kurverein im Kursaal die Betriebsführung übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Kundenbetreuung, die Anstellung und Führung der dafür erforderlichen Mitarbeitenden, die Antragstellung für das Budget im Gemeindehaushalt und das Marketing.
Gemeinderat und Kurverein vereinbarten, bis Ende Mai 2009 gemeinsam einen Entwurf der Betriebsverordnung zu erarbeiten. Dieser wird mit den Vereinen besprochen und vom Gemeinderat verabschiedet. Die definitive Version wird dem Leistungsauftrag als Bestandteil angefügt.
Aufgabenteilung
Die Führung des Kursaalbetriebs, wie sie der Kurverein nun übernimmt, umfasst
insbesondere folgende Aufgaben:
– die Kundenpflege (Offerten, Reservationen, Organisation Catering, technischer Support für die Nutzer);
– die Anstellung und Führung der dafür erforderlichen Mitarbeitenden (Kursaal-Gastgeber, evt. Hauswart, Aushilfen). Bei der Anstellung der hauptverantwortlichen Person (Kursaal-Gastgeber) hat die Gemeinde ein Mitspracherecht.
– die Antragstellung für das Budget im Gemeindehaushalt mit Entschädigung an den Kurverein für das jeweilige Folgejahr
– das ganze Marketing
– die Administration
– das Rapportwesen
– die Sicherstellung der Reinigung
Die Gemeinde sorgt auf Antrag des Kurvereins auf eigene Kosten für den ordnungsgemässen Gebäude- und Mobiliarunterhalt sowie für den Erhalt, die Erneuerung und den Ersatz sämtlicher Gegenstände, die zum Betrieb des Kursaals gemäss Nutzungskonzept notwendig sind.
Erfolgsabhängige Entschädigung
Die Gemeinde trägt mit Ausnahme des Personalaufwands für Betriebsführung, Reinigung und Verwaltung sämtliche Kosten, die mit dem Eigentum der Liegenschaft und dem Betrieb des Kursaals verbunden sind. Sie erhält hingegen sämtliche Einnahmen und trägt einen allfälligen Aufwandüberschuss.
Der Kurverein erhält von der Gemeinde für die Betriebsführung eine pauschale Ent-schädigung, welche sich am Personal- und Reinigungsaufwand misst. Die definitive Höhe der Entschädigung legen Kurverein und Gemeinde nach Anstellung des Kursaal-Gastgebers fest. Die Entschädigung an den Kurverein hat zudem eine Erfolgs-komponente.
Je höher der erwirtschaftete Bruttogewinn ausfällt, desto höher liegt die Entschädigung an den Kurverein. 20 Prozent des den im Leistungsauftrag festgehaltenen Bruttogewinn übersteigende Betrag gehört dem Kurverein. Wird der Bruttogewinn gemäss Planerfolgsrechnung nicht erreicht, reduziert sich die Entschädigung an den Kurverein für Personalaufwand und Reinigung entsprechend, höchstens um 10’000 Franken.
Die Entschädigung für die Folgejahre (ab 2011) ist jeweils aufgrund eines Budgets, welches durch den Kurverein vorgeschlagen wird, bis Ende Juni des Vorjahres durch beide Parteien unterschriftlich festzulegen. Kommt eine Einigung bis Ende Juni nicht zustande, kann der Leistungsauftrag gekündigt oder gemeinsam eine «Nachverhandlungsfrist» mit Verkürzung der Kündigungsfrist vereinbart werden.
Betriebszahlen als Führungsinstrument
Der Kurverein rapportiert der Gemeinde gemäss Leistungsauftrag monatlich bis am 7. des Folgemonats über den Betrieb des Kursaals, das heisst vor allem über die Zahlen, welche als Führungsinstrumente benötigt werden (zum Beispiel Personalaufwand, Mieteinnahmen, Office-Umsatz, Kundenzufriedenheit). In den ersten Betriebsmonaten erfolgt zudem ein mündlicher Rapport.
Unternehmensphilosophie
Die Vereinbarung dieses Leistungsauftrages zwischen der Gemeinde und dem Kurverein verfolgt die Stragie, eine effiziente und erfolgreiche Führung des Kursaalbetriebs möglich zu machen. Gemeinderat und Vorstand des Kurvereins streben mit dem Leistungsauftrag an, dass im Interesse des «Steuerzahlers» als Eigentümer des Kursaals und den Leistungsträgern im Tourismus die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen genutzt werden. In der Betriebsverordnung soll auf die Bedürfnisse der Vereine gemäss Abstimmungsedikt eingegangen werden.