Gemeinde Herisau liess rechtliche Fragen prüfen
Herisau/AR. Es sind keine weiteren Schritte notwendig zur Umsetztung des neuen Personalreglements.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom Dienstag nochmals über das neue Personalreglement diskutiert. Dieses war am 9. Dezember vom Einwohnerrat genehmigt worden, allerdings hatte die SVP Zweifel an der Vereinbarkeit eines Artikels des Personalreglements mit der Gemeindeordnung geäussert. Konkret ging es um die Frage, ob künftig weiterhin der Gemeinderat für die Anstellung von Mitarbeitenden zuständig sein muss oder ob die Abteilungsleitungen als zuständig erklärt werden können. Aufgrund der im Einwohnerrat geäusserten Bedenken hat der Gemeinderat diese Frage nochmals extern prüfen lassen. Die rechtliche Abklärung hat ergeben, dass zwar beim Wortlaut der betreffenden Bestimmungen in der Gemeindeordnung und im Personalreglement Unterschiede bestehen. Inhaltlich seien diese jedoch von geringer praktischer Bedeutung. Der Experte kommt daher zum Schluss, dass die vorgesehene Regelung rechtlich vertretbar ist. Nach Ansicht des Gemeinderates sind deshalb im Rahmen der Umsetzung des neuen Personalreglements keine weiteren Schritte notwendig.
Eine Bauabrechnung über Kreditvorgabe, fünf darunter
Der Gemeinderat hat sechs Bauabrechnungen der Abteilung Hochbau/Ortsplanung genehmigt. Diese betreffen die Projekte Renovation Haus zum Baumgarten (ehemals Grundbuchamt) für die Sozialen Dienste, Sanierung Zivilschutzanlage Müli (Unterkunft), Umbau und Renovation Jugendzentrum, neue Urnenwandanlage im Friedhof, Sanierung und Neugestaltung des Friedhof-Eingangsbereichs und Sanierung Haus Emdwis für das Grundbuchamt. Die sechs bewilligten Kredite beliefen sich auf gut 2 Mio. Franken, fast gleich hoch waren die effektiven Ausgaben. Fünf Kredite mussten nicht vollständig ausgeschöpft werden (Restbetrag insgesamt 49’500 Franken). Einzig die Bauabrechnung für den Friedhof-Eingangsbereich lag knapp 52’000 Franken (8,9 Prozent) über dem Kredit. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich nebst Projektänderungen die Bauteuerung zwischen dem Kostenvoranschlag 2004 und den Vergaben 2007 auf rund 50’000 Franken summiert hatte.



























