• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Geldstrafen, Bussen, Freiheitsstrafen und Untersuchungskosten für Fussballhooligans

Luzern/LU. Die Staatsanwaltschaft Emmen und Jugendanwaltschaft Luzern haben die Untersuchungen gegen 13 Fussballhooligans abgeschlossen. Die Männer hatten sich an gewalttätigen Ausschreitungen nach einem Fussballspiel vom FC Luzern gegen den FC Sion beteiligt. Sie wurden u.a. zu Geldstrafen, Bussen, Freiheitsstrafen und Arbeitsleistungen verurteilt. Gegen weitere 6 Personen sind die Verfahren hängig.

Gewalttätige Ausschreitungen im April 2011
Die Fussballhooligans hatten sich nach dem Fussballspiel vom FC Luzern gegen den FC Sion vom 9. April 2011 in Emmen an gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt. Die Luzerner Polizei konnte einen grossen Teil der Personen identifizieren. Mehrere Personen konnte auch mittels Öffentlichkeitsfahndung ermittelt werden (siehe Medienmitteilung vom 30. Mai 2011). Die Männer stammen aus der Schweiz und Italien (1). Sie sind zwischen 18 und 34 Jahren alt und wohnen im Kanton Luzern.
 
Staatsanwaltschaft Emmen verurteilt 10 erwachsene Hooligans
Die Staatsanwaltschaft Emmen hat 10 Beschuldigte wegen Landfriedensbruch und Gewalt und Drohung gegen Behörden mit bedingten und teilbedingten Geldstrafen zwischen 2’700 – 14’400 Franken und Bussen zwischen 600 – 2’500 Franken bestraft. Zudem müssen sie die Untersuchungskosten von bis 700 Franken bezahlen.
 
Jugendanwaltschaft bestraft 3 jugendliche Hooligans
Die Jugendanwaltschaft vom Kanton Luzern hat zudem 2 jugendliche Hooligans mit mehreren Tagen Arbeitsleistung bestraft. Ein weiterer Jugendlicher wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Alle Verurteilten sind 17 Jahre alt und wohnen im Kanton Luzern.
 
6 Verfahren noch hängig
Sechs weitere Verfahren sind noch hängig, da die Beschuldigten Einsprache erhoben haben.
 
Stadion- und Rayonverbote
Wie üblich prüft der Kommandant der Luzerner Polizei, ob gegen die Hooligans ein Rayonverbot gemäss Hooligankonkordat ausgesprochen werden soll. Zudem werden die Verurteilten der Clubleitung vom FC Luzern gemeldet. Diese wird dann über ein Stadionverbot für die Betroffenen befinden.
 
LuzernLuzern / 14.09.2011 - 13:51:52