Geld für Vereine und Organisationen
AI. Die Standeskommission sichert mehreren Organisationen und Vereinen Beiträge zu.
Es werden zugesichert:
Der Pro Juventute, Zürich, für die Vermittlung der Dienste von Praktikanten und Praktikantinnen für Familien im Kanton Appenzell Innerrhoden während insgesamt 72 Tagen im Jahre 2007 ein Beitrag von 1’879.20 Franken.
An die Fonoteca Nationale, Lugano, die Tonträger mit Bezug zur Geschichte und zur Kultur der Schweiz sammelt und für die Benutzung bereitstellt, auf Empfehlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren der auf den Kanton Appenzell I.Rh. entfallende einmalige Kantonsbeitrag von 427 Franken.
Der Stiftung Zentrum für Appenzellische Volksmusik, Gonten, an die beitragsberechtigten denkmalpflegerischen Kosten von insgesamt 550’000 Franken für die Renovation des Roothuus Gonten der bereits am 21. März 2006 zugesicherte Kantonsbeitrag von 55’000 Franken;
Dem Appenzeller Blasmusikverband, Herisau, die Erhöhung des jährlich wiederkehren-den Beitrages des Kantons Appenzell Innerrhoden von 600 Franken auf 1’000 Franken.
Dem OK Schwägalp-Schwinget an die Anschaffung der in Aussicht genommenen Tribü-nen mit Kosten von 485’000 Franken ein einmaliger Kantonsbeitrag von 10’000 Franken zu Lasten des Lotteriefonds;
Einer Korporation im Bezirk Rüte an den Ausbau eines Holzrückeweges mit Gesamtkos-ten von rund 87’400 Franken ein Beitrag von 20 Prozent, das heisst, rund 17’480 Franken, gestützt auf Art. 24 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 26. April 1998 sowie Art. 38 der dazugehörenden Verordnung vom 15. Juni 1998.



























