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Geld für den Forsthof gesprochen

Der Regierungsrat hat für die Realisierung des Forsthofes der Bürgergemeinde Ermatingen im Rahmen des kantonalen Forsthofkonzeptes einen Staatsbeitrag von maximal 423'400 Franken bewilligt.

Dies entspricht 40 Prozent der veranschlagten Kosten von rund einer Million Franken.

Die Bürgergemeinde Ermatingen mit einem Waldeigentum von 330 Hektaren führt seit langem einen Forstbetrieb im Revier Ermatingen. Neben der eigenen Waldbewirtschaftung erbringt sie auch Dienstleistungen für benachbarte öffentliche und private Waldeigentümer sowie weitere Kunden. Dies mit einem Bestand von drei bis vier Forstwarten und zwei bis drei Lernenden unter der Leitung des Revierförsters.

Seit längerem sind die Räumlichkeiten für einen Betrieb dieser Grösse und Leistungsfähigkeit ungenügend. Die Bürgergemeinde hat darum in enger Zusammenarbeit mit dem kantonalen Forstamt Abklärungen getroffen, um die betrieblichen Grundlagen zu verbessern. Im Rahmen des kantonalen Forsthof-Konzeptes erscheint der Ausbau am bestehenden Standort als zukunftsgerichtete und beste Variante. Zudem engagiert sich die Politische Gemeinde Ermatingen für die Weiterexistenz des Forstbetriebes und ist bereit, sich an den Erschliessungskosten zu beteiligen. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen den Forstrevieren Ermatingen und Tägerwilen soll weiter vertieft werden.

Die vorgeschlagene Lösung ist aus einem Wettbewerb von zwei Architekten hervorgegangen, die sich intensiv mit den Nutzungsansprüchen auseinandersetzten. Vorgesehen sind Aufenthalts- und Umkleideräume für die Mitarbeiter, eine Werkstatt, eine Einstellhalle, ein Theorieraum sowie Anbauten für die Lagerung von Brennholz.

Der Kostenvoranschlag rechnet mit Aufwendungen von insgesamt 1,058 Millionen Franken. Die Politische Gemeinde Ermatingen unterstützt das Projekt mit einem Beitrag von 150’000 Franken, der Kanton Thurgau übernimmt Kosten in der Höhe von maximal 423’400 Franken (40 Prozent). Die Restkosten zulasten der Bürgergemeinde Ermatingen belaufen sich auf 485’100 Franken. Daran gewährt der Kanton aus Mitteln des Bundes einen zinslosen, rückzahlbaren Investitionskredit von 100’000 Franken.

ThurgauThurgau / 11.12.2008 - 12:35:00