Gegenvorschlag braucht Überarbeitung
Frauenfeld. Im Gegenvorschlag des Ständerates zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" sieht die Regierung Überarbeitungsbedarf.
Die Thurgauer Regierung sieht zwar im Gegenvorschlag des Ständerates zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» gute Lösungsansätze. Sie findet aber, er müsse überarbeitet werden, weil diverse Probleme nicht berücksichtigt seien.
In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt schreibt die Thurgauer Regierung, der vorgesehene Gesamtbetrag von 60 Mio. Franken für geplante Renaturierungen von Gewässern sei zu knapp.
Energieproduzenten und Landwirtschaft berücksichtigen
Ausserdem sei im Gegenvorschlag vernachlässigt worden, dass die neuen Vorschriften die Energieproduktion aus Wasserkraft nicht beeinträchtigen dürften. Zudem müssten die wohlerworbenen Rechte der Wassernutzer respektiert werden. Ebenso seien die Anliegen der landwirtschaftlichen Nutzung und des Kulturlandschutzes zu berücksichtigen.
Zudem ist die Kantonsregierung mit den Ausnahmeregeln für Restwassermengen nicht einverstanden. Sie will ausserdem eine präzisere Fassung der Formulierung, wonach Revitalisierungen «mit verhältnismässigem Aufwand» erfolgen sollen. Sie schlägt eine Formulierung vor, wonach Revitalisierungen mit grosser ökologisch-wirtschaftlicher Wirksamkeit bevorzugt werden.
Initiative relativieren
Die Volksinitiative «Lebendiges Wasser» will die Renaturierung der Gewässer in der Bundesverfassung verankern. Der Gegenentwurf sieht vor, diese Ziele zu relativieren und sie im Rahmen der geltenden Gesetze zu verwirklichen.
Mit dem Gegenentwurf sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die Revitalisierung der Gewässer zu fördern, die negativen Auswirkungen der Abflussschwankungen unterhalb von Speicherkraftwerken zu vermindern und den Geschiebehaushalt zu reaktivieren.
Die Kantone sollen für die Revitalisierung derjenigen Gewässer sorgen, die durch wasserbauliche Eingriffe in ihren natürlichen Funktionen beeinträchtigt sind, soweit dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist. Der Entwurf sieht auch zusätzliche Ausnahmen von Restwassermengen vor. Der Bund würde sie mit durchschnittlich 65 Prozent unterstützen.



























