Gegen Hooligans vorgehen
Weinfelden. Damit auch nach 2009 gegen gewalttätige Sportfans vorgegangen werden kann, tritt der Thurgau dem «Hooligan»-Konkordat bei.
Der Grosse Rat stimmte dem Beitritt am Mittwoch ohne Gegenstimme zu.
In der Eintrittsdebatte zum Konkordat über «Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» drückten alle Rednerinnen und Redner Bedauern darüber aus, dass solche Massnahmen überhaupt angewendet werden müssten.
Es habe sich aber leider gezeigt, dass bei Fussballspielen oder auch im Hinblick auf die Eishockey-WM mit gewalttätigen Fans gerechnet werden müsse. Der Beitritt zu dem Konkordat sei deshalb sinnvoll.
Bedauert wurde lediglich, dass das Kantonsparlament inhaltlich zum Konkordat nichts mehr zu sagen habe. Die im Konkordat vorgesehenen Massnahmen wurden aber als verhältnismässig und sinnvoll bezeichnet.
Heutige Regelung weiterführen
Das Konkordat ermöglicht es den Kantonen, Hooliganismus auch nach der Eishockey-WM 2009 noch bekämpfen zu können. Die 2006 auf Bundesebene beschlossenen Massnahmen beinhalten mehrere Vorschriften, deren Anordnung juristisch zweifelhaft sind, weil sie in die Kantonshoheit eingreifen. Deshalb sind sie bis 2009 begrenzt.
Dazu gehören das Rayonverbot, eine Meldeauflage und der Polizeigewahrsam. Die drei Massnahmen greifen in die Polizeihoheit der Kantone ein und müssen deshalb letztlich von den Kantonen geregelt werden. Dies geschieht nun mit Hilfe des Konkordats.
Weiter sollen die Registrierung gewalttätiger Hooligans und die Ausreisebeschränkung für Hooligans beibehalten werden.



























