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Gegen Erhöhung von Alterslimiten bei Alkohol

TG. Die Thurgauer Regierung lehnt die Erhöhung der Alterslimiten beim Zugang zu Alkohol ab. Die Altersgrenzen von 16 und 18 Jahren seien ausreichend.

Für den Jugendschutz im Alkoholbereich bestehen bereits zahlreiche gesetzliche Massnahmen, wie die Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation von Kathrin Moor (SP) schreibt. Für die Einhaltung der wirtschaftspolizeilichen Paragraphen seien vor allem die Gemeinden zuständig.

Bussen drohen
Aber auch die Kantonspolizei kontrolliert mit verdeckten Kontrollen und Testkäufen die Einhaltung der Jugendschutzparagraphen im Gastgewerbegesetz. Bei Verstössen kann die Gemeinde Patent oder Bewilligung entziehen und den Betrieb schliessen.

Ausserdem werden Personen gebüsst, die alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgeben. Dies gilt auch für ältere Jugendliche, die für Jüngere Alkohol einkaufen und an diese weitergeben.

Aufklären und vorbeugen
Verschiedene Programme sollen dem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken. Dazu gehören «Cool and Clean», bei dem es um fairen und sauberen Sport geht oder «Kodex», das sich vor allem an Schulen richtet. Dabei wird der Verzicht auf Alkohol, Tabak, illegale Drogen und den Missbrauch von Medikamenten mit attraktiven Auszeichnungen belohnt.

Die Fachstelle «perspektive» prüft zurzeit die Einführung des Programms «Smart Connection», das im Kanton St.Gallen, in Vorarlberg und im südlichen Baden-Württemberg läuft. «Coole», alkoholfreie Drinks sollen dabei zeigen, dass man auch ohne Alkohol genussvoll feiern kann.

Unterstützung der Eltern notwendig
Schweizweit wird zurzeit das «nationale Programm Alkohol 2008-2012» entwickelt mit den Schwerpunkten: Jugendschutz, Gewaltverminderung, Unfallverhütung, Alkohol und Sport. Dazu wollen die Thurgauer Fachleute ein Konzept erstellen. Ausserdem planen sie die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen sowie mit Vorarlberg und Baden-Württemberg.

Trotz der gesetzlichen Möglichkeiten und der zahlreichen Präventionsprogramme sei der Einfluss des Staates jedoch begrenzt, schreibt die Regierung. Erziehung und das Umfeld der Kinder sei vielfach prägender als gesetzgeberische Massnahmen. Ohne die Unterstützung der Eltern könnten Fehlentwicklungen kaum korrigiert werden.

ThurgauThurgau / 06.02.2009 - 12:31:00