Gegen das geplante Bundesgesetz
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau spricht sich gegen die weitgehende Zentralisierung zugunsten des Bundes beim öffentlichen Beschaffungswesen aus.
Somit schliesst er sich vollumfänglich der Stellungnahme der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) an. Der vorgelegte Entwurf zum entsprechenden Bundesgesetz vermöge lediglich die Bedürfnisse des Bundes, aber nicht jene der Kantone zu erfüllen.
Ziel der Totalrevision ist es, das Beschaffungsrecht des Bundes moderner, klarer und flexibler zu gestalten. Mit einer Teilvereinheitlichung wird eine gesamtschweizerische Harmonisierung angestrebt. Den verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Kantone soll dabei Rechnung getragen werden. Die Revision des Beschaffungsrechts ist Bestandteil des vom Bundesrat verabschiedeten Pakets zur Förderung des Wirtschaftswachstums in der Schweiz.
Die Kantone lehnen die Vorlage grundsätzlich ab und betrachten sie als Rückschritt. Der Entwurf erfülle lediglich die Bedürfnisse des Bundes und respektiere die verfassungsmässigen Rechte und Anliegen der Kantone nicht, hält die Stellungnahme der BPUK fest. Der Versuch einer Harmonisierung des Verfassungsrechts führe vielmehr zu einer Rechtszersplitterung und Komplizierung in den Kantonen. Eine gesamtschweizerische Harmonisierung des Beschaffungswesens dagegen wird befürwortet. Die Kantone seien bereit, in Beachtung der eigenen Kompetenzen und Aufgaben parallele und koordinierte Erlasse zu erarbeiten und umzusetzen. Der Thurgauer Regierungsrat geht denn auch davon aus, dass die weiteren Harmonisierungsbestrebungen nach dem von der BPUK vorgeschlagenen Kooperationsmodell vorangetrieben werden.