Gefährlicher Fussgängerstreifen
Herisau. Der Einwohnerrat David Zuberbühler äussert sich kritisch über einen Fussgängerstreifen
Mit Schreiben vom 23. April 2007 reicht Einwohnerrat David Zuberbühler folgende schriftliche Anfrage gemäss Art. 47 des Geschäftsreglementes des Einwohnerrates ein:
Gefährlicher Fussgängerstreifen
Geschäftlich bedingt befahre ich mit meinem Auto öfters die Kasernenstrasse.
Dabei ist aber nicht nur mir aufgefallen, dass der Fussgängerstreifen beim Schulhaus Landhaus strategisch resp. sicherheitstechnisch am falschen Ort angebracht ist. Die Verkehrssicherheit der am Zebrastreifen wartenden Schulkinder und Fussgänger kann vor allem bei Dorf auswärts fahrenden Automobilteilnehmern nicht gewährleistet werden.
Durch die am rechten Strassenrand – unmittelbar vor dem Fussgängerstreifen – korrekt parkierten Autos, kann die Sicht auf wartende Schulkinder oder Fussgänger verdeckt werden. Dies trifft vor allem dann zu, wenn grossräumige Lieferbusse oder so genannte Vans parkiert sind.
Gemäss geltendem Recht lautet der Art. 6.1 der Verkehrsregelnverordnung wie folgt:
Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger oder Benützer eines fahrzeugähnlichen Gerätes, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, den Vortritt gewähren. Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann.
Damit dieser Artikel der Verkehrsregelnverordnung durch die Automobilisten eingehalten werden kann und damit kein Fahrzeug die Sicht auf wartende Schulkinder oder Fussgänger beeinträchtigt, müsste der Zebrastreifen meiner Meinung nach mindestens 10 Meter in Richtung Kaserne/Sportzentrum verschoben werden.
Dazu meine Fragen an das zuständige Gemeinderatsmitglied:
1. Hat der Gemeinderat die Gefährlichkeit dieser Strassenüberquerung ebenfalls erkannt?
2. Gedenkt der Gemeinderat die Verkehrssicherheit in meinem Sinne zu verbessern resp. die entsprechend nötigen Schritte zur Verbesserung der Strassenüberquerung zu veranlassen?
3. Sofern die 2. Frage durch den Gemeinderat mit JA beantwortet werden kann: Bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt der Gemeinderat mit einer Verbesserung?
Für eine wohlwollende Prüfung und Beantwortung meines Anliegens bedanke ich mich bestens.
Der Gemeinderat beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Kasernenstrasse ist eine Staatsstrasse, weshalb sowohl das Kantonale Tiefbauamt als auch die Kantonspolizei mit den Abteilungen Verkehrs- und Einsatzpolizei in die Beant-wortung der Frage einbezogen werden mussten. Die Abklärung möglicher Massnahmen führte zu folgendem Ergebnis:
Der kritisierte Fussgängerstreifen dient vor allem der Überquerung der Staatsstrasse durch die Schülerinnen und Schüler des Schulhauses Landhaus. Eine Verlegung des Fussgängerstreifens, wie in der Anfrage vorgeschlagen, ist deshalb nicht möglich. Der Einlenker der Unteren Harfenbergstrasse wäre wegen der Schutzinsel nicht mehr befahrbar. Die Trottoirs sind beidseitig beim jetzigen Fussgängerstreifen behindertengerecht baulich abgesenkt.
In bestimmten Situationen ist jedoch die Übersicht heute tatsächlich beeinträchtigt, beispielsweise wenn auf dem Parkfeld Autos so parkiert sind, dass sie noch in die Strasse ragen. Deshalb wird das direkt neben dem Baum vor dem Haus Kasernenstrasse 30 liegende Parkfeld aufgehoben. Als Sofortmassnahme ist das Parkfeld bereits abgesperrt. Weil der Baum krank ist, wird im kommenden Herbst/Winter eine Neubepflanzung vorgenommen. Bei dieser Gelegenheit wird die Situation baulich so gestaltet, dass das Parkieren auf dem kritischen Parkfeld nicht mehr möglich ist.
Mit der Aufhebung des Parkfeldes wird die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bei dieser Strassenüberquerung an der Kasernenstrasse deutlich verbessert. Paul Signer, Gemeindepräsident und Walter Bänziger, Gemeindeschreiber



























