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Gebühren für abgelehnte Einbürgerungen

Heiden. Der Gemeinderat hat beschlossen, bei Ablehnung von Einbürgerungsversuchen auch Gebüren zu verrechnen.

Bei Bewilligung von Einbürgerungsgesuchen werden den Gesuchstellern Gebühren in Rechnung gestellt, die den Verwaltungsaufwand für das Einbürgerungsverfahren decken sollen. Bei Ablehnung oder Rückzug von Einbürgerungsgesuchen wurden den Gesuchstellern bisher keine Gebühren berechnet, obwohl für diese Verfahren auch ein Verwaltungsaufwand anfällt.

Der Gemeinderat hat nun beschlossen, bei Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen dieselben Gebühren zu verrechnen, wie wenn das Gesuch bewilligt worden wäre, da der Verwaltungsaufwand dafür im Prinzip derselbe ist. Wird ein Einbürgerungsgesuch zurückgezogen, bevor es zur Behandlung in den Gemeinderat gelangt, werden Gebühren in der Höhe des bis dahin angefallenen Verwaltungsaufwands in Rechnung gestellt.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 29.12.2006 - 09:49:00