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Für längere Laufzeit

TG. Die Thurgauer Regierung schlägt dem Bund vor, für die neuen biometrischen Pässe die gleichen Laufzeiten einzuführen, die für die bisherigen Pässe gelten.

Angesichts der höheren Kosten würde eine kürzere Laufzeit kaum verstanden.

Die Thurgauer Regierung ist aber grundsätzlich mit der Revision der Ausweisverordnung einverstanden, die der Bund in die Vernehmlassung geschickt hat. Diese regelt unter anderem das neue Ausstellungsverfahren und die Gebühren.

So werden die von den Wohnsitzkantonen bezeichneten Stellen – im Ausland die diplomatischen und konsularischen Vertretungen – für das gesamte Ausstellungsverfahren zuständig sein. Das Verfahren wird damit gegenüber heute zentralisiert.

Dadurch muss die Antrag stellende Person nur noch einmal persönlich bei der Behörde vorsprechen. Dort wird sie identifiziert, fotografiert und muss ihre Fingerabdrücke abliefern. Ausserdem wird dort bezahlt und der alte Ausweis annulliert.

Lieber länger
Die neuen Pässe sollen für Erwachsene 140, für Kinder 60 Franken kosten. Der Regierungsrat schlägt nun vor, die Gültigkeitsdauer für den Pass und die Identitätskarte entsprechend dem geltenden Recht zu belassen und nicht zu verkürzen.

Für Erwachsene beträgt diese Dauer zehn Jahr, für Jugendliche von drei bis 18 Jahren fünf Jahre und für Kinder unter drei Jahren drei Jahre.

ThurgauThurgau / 18.09.2008 - 09:27:00