Für Konkordat zu Sicherheits- unternehmen

Der Thurgauer Regierungsrat befürwortet ein gesamtschweizerisches Konkordat zur Zulassung von privaten Sicherheitsunternehmen.

Dabei sollten gute Sprachkenntnisse vorgeschrieben werden, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte.

Ausserdem sollten Personen, die in privaten Sicherheitsunternehmen arbeiten, mit der schweizerischen Kultur sowie den hiesigen Sitten und Regeln gut vertraut sein, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren.

Mit dem Konkordat sollen gemeinsame Regeln über die Tätigkeit privater Sicherheitsunternehmen und ihres Personals festgelegt werden. Private Sicherheitsunternehmen arbeiten bei der Überwachung von Gütern, beim Personenschutz, bei Sicherheitstransporten und bei Veranstaltungen.

Daneben soll das Konkordat gewährleisten, dass erteilte Bewilligungen in allen Kantonen gültig sind. Weil den Mitarbeitenden auch Aufgaben von öffentlichem Interesse übertragen werden, sollten sie eine Niederlassungsbewilligung haben und nicht nur eine Aufenthaltsbewilligung, schreibt die Regierung.

Besonders strenge Massstäbe müssten beim Einsatz von Hunden gelten. Hundeführer sollten eine offizielle Prüfung der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft oder der Weltorganisation der Kynologie ablegen müssen. Das Konkordat muss durch die Kantonsparlamente genehmigt werden.

Thurgau / 20.11.2008 - 11:00:00
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