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Für eine bessere Alarmierung bei drohenden Naturgefahren

TG. Der Regierungsrat begrüsst die Revisionen der Alarmierungs- sowie der Radio- und Fernsehverordnung, die zum Ziel haben, die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung bei drohenden Gefährdungen zu verbessern.

Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport.

Der Lawinenwinter 1998/99, der Orkan Lothar von 1999, der Hitzesommer 2003, die Hochwasser von 2005 und 2007 sowie verschiedene Felsstürze, Murgänge und Rutschungen haben deutlich gezeigt, dass sich Naturereignisse in den vergangenen Jahren in der Schweiz gehäuft haben.  Der Schutz vor Naturgefahren hat deshalb an Bedeutung gewonnen. Aus diesem Grund schlägt der Bund eine Revision sowohl der Alarmierungs- wie auch der Radio- und Fernsehverordnung vor.

Künftig sollen Warnungen vor Naturgefahren von den dafür zuständigen Bundesstellen Meteo Schweiz, Bundesamt für Umwelt, Schweizerischer Erdbebendienst und Institut für Schnee- und Lawinenforschung als offizielle Warnungen gekennzeichnet sein. Gleichzeitig werden für alle Naturereignisse einheitliche Warnstufen nach einer fünfstufigen Gefahrenskala definiert. In der Radio- und Fernsehverordnung sollen die Fachstellen des Bundes ermächtigt werden, die Verbreitung der Warnungen anzuordnen.

Der Regierungsrat begrüsst die Neuerungen. Seiner Meinung nach hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Warnung der Bevölkerung vor Naturgefahren * insbesondere vor Unwettern * ungenügend war. Immer wieder seien Naturereignisse eingetreten, welche die Bevölkerung fast völlig unvorbereitet trafen. Auch wenn heftige Gewitter verbunden mit starken Niederschlägen zum Teil sehr örtlich aufträten und somit nicht genau prognostiziert werden könnten, sei es dennoch wichtig, die Bevölkerung regional zu warnen. Insofern sei die Ausdehnung der Verbreitungspflicht für Warnungen der Bevölkerung auf verschiedene in der Verordnung aufgeführte Bundesstellen richtig und wichtig.

Ebenso wichtig sei die geforderte einzige offizielle Stimme bei Naturgefahren, die sogenannte Single Official Voice. Sie entspreche einem bewährten Grundsatz der Krisenkommunikation, dass in solchen Situationen eine Stimme eine offizielle Mitteilung verbreite. Dadurch werde gewährleistet, dass dieser Stimme auch das notwendige Gewicht zukomme, beziehungsweise, dass sie gehört und aufgenommen werde.

Bezüglich der Bestimmung in der Radio- und Fernsehverordnung regt der Regierungsrat an, dass insbesondere Radio DRS verpflichtet werden soll, auch regionale Gefahrenmeldungen auszustrahlen, auch wenn es überwiegend sprachregional, das heisst in der ganzen Deutschschweiz sende. Im Vergleich zu den häufigen Verkehrsmeldungen würde die Anzahl Warnungen vor Naturgefahren kaum ins Gewicht fallen.

ThurgauThurgau / 26.02.2009 - 09:10:47