«Für eine authentische Landsgemeinde»
Das Komitee zur Wiedereinführung der Landsgemeinde äussert sich zum vom Regierungsrat eingereichten Rechtsgutachten.
Mit Genugtuung hat das Komitee zur Wiedereinführung der Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden zur Kenntnis genommen, dass das vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Rechtsgutachten das Anliegen grundsätzlich für durchführbar hält. Einer Wiedereinführung der Landsgemeinde stehen nach Auffassung der Gutachter Markus Schefer und Michel Besson von der Universität Basel weder übergeordnetes Bundesrecht noch die Europäische Menschenrechtskonvention und das Völkerrecht entgegen. Die von 1300 Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern unterzeichnete und vor einem Jahr eingereichte Initiative ist somit rechtens und gültig. Damit dürften die juristischen Bedenken mancher ernstzunehmender Kritiker der Landsgemeinde ausgeräumt sein.
An seiner Sitzung vom vergangenen Montagabend auf dem „Heuboden“ in Bühler hat sich das Komitee auch mit den konkreten Vorschlägen der beiden Gutachter befasst, welche die demokratische Legitimation der Landsgemeinde verbessern sollen. Das Komitee ist sich der Nachteile und Defizite der Versammlungsdemokratie bewusst und es ist mit den Gutachtern der Meinung, dass diese Nachteile durch die Vorteile wettgemacht werden müssen. Es ist deshalb für Verbesserungen offen. Allerdings sind die Empfehlungen des Gutachtens nicht als rechtsverbindliche Vorgaben zu betrachten. Das Komitee ist der Meinung, dass es Sache der Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder sein wird, nach einem allfälligen positiven Grundsatzentscheid die konkrete Ausgestaltung der wiederauferstandenen Landsgemeinde zu diskutieren und zu beschliessen. Die Überlegungen des Rechtsgutachtens werden sicherlich in diese Diskussion einfliessen.
Grundsätzlich sind die Mitglieder des Komitees überzeugt, dass das Erscheinungsbild, das Ritual und die Identität stiftende Symbolkraft der Landsgemeinde erhalten bleiben müssen.



























