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Für «50 Prozent mehr Kinderabzüge» und Ausgleich der kalten Progression

St.Gallen. Die Regierung hat dem Kantonsrat zwei Steuervorlagen unterbreitet.

Der V. Nachtrag zum Steuergesetz ist als Gegenvorschlag zur Initiative der CVP «50 Prozent mehr Kinderabzüge!» ausgestaltet. Die vorberatende Kommission favorisiert nach eingehender Beratung die Initiative und hat sich gegen den Gegenvorschlag der Regierung ausgesprochen. Sie empfiehlt zudem, dem VI. Nachtrag zum Steuergesetz zuzustimmen. Dieser sieht einen Ausgleich der kalten Progression vor.

Die Initiative «50 Prozent mehr Kinderabzüge», welche von einem Initiativkomitee der CVP im Frühjahr 2008 eingereicht wurde, will die Kinderabzüge um 50 Prozent auf Franken 7200 (für Kinder im Vorschulalter) beziehungsweise auf 10 200 Franken (für Kinder in Ausbildung) erhöhen. Die Regierung beantragte dem Kantonsrat die Ablehnung der Initiative und unterbreitete einen Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, die geltenden Kinderabzüge und den Kinderfremdbetreuungsabzug deutlich zu erhöhen. Zudem soll gemäss dem Vorschlag der Regierung für die Eigenbetreuung von Kindern, für die kein Abzug für Drittbetreuung beansprucht wird, ein fester Zuschlag zum Kinderabzug gewährt werden.

Zustimmung zur Initiative

Unbestritten ist aus Sicht der vorberatenden Kommission, dass im Bereich der Kinderabzüge Handlungsbedarf besteht. Die Kommission spricht sich dabei für die Annahme der Initiative aus. Den Gegenvorschlag der Regierung erachtet sie nicht als geeigneten Weg, den Kinderkosten bei Eigen- und Fremdbetreuung angemessen Rechnung zu tragen. Die Initiative führt gegenüber dem Gegenvorschlag der Regierung zu höheren Ertragsausfällen von rund 8 Millionen Franken. Gesamthaft würden die Familien mit Kindern bei einer Zustimmung zur Initiative im Umfang von 65 Millionen Franken entlastet. Davon betreffen 25 Mio. Franken den Kanton, 36 Mio. Franken die politischen Gemeinden und 4 Millionen Franken die Kirchgemeinden.

Ausgleich der kalten Progression auf das Jahr 2010
Im Lauf des Jahres 2008 hat die Teuerung die Grenze, die zu einer Überprüfung des Ausgleichs der kalten Progression bei der Einkommenssteuer verpflichtet, mehrmals überschritten. Mit dem VI. Nachtrag zum Steuergesetz unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat eine Vorlage, die diesen Ausgleich vorsieht. Konkret soll der mit dem III. Nachtrag zum Steuergesetz angepasste Einkommenssteuertarif bereits ab dem Jahr 2010 in Kraft treten. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Tarif erst ab dem Jahr 2011 anzuwenden. Mit dem Vorziehen dieser Entlastungen wird nicht nur die kalte Progression ausgeglichen. Zusätzlich kann damit eine weitere reale steuerliche Entlastung erzielt werden. Gemeinsam mit den für das Jahr 2008 und 2009 auf Stufe Kanton und bei vielen Gemeinden erfolgten Steuerfussreduktionen kann der Kanton St.Gallen damit seine steuerliche Konkurrenzfähigkeit deutlich verbessern.

Weitere Anpassungen
In den kommenden Jahren soll der Ausgleich der kalten Progression zudem rascher erfolgen. Die vorberatende Kommission möchte den entsprechenden Wert für einen Ausgleich bei einem Zuwachs von drei Prozent des Landesindex der Konsumentenpreise festlegen. Die Limite soll damit dem Wert für einen Ausgleich der kalten Progression auf Bundesebene entsprechen.

Die Kommission möchte zudem eine Anpassung im Bereich der Grundsteuern vornehmen. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die von den Gemeinden erhoben wird. Die Berechtigung der Grundsteuer wird angezweifelt. Angesichts der hohen Ausfälle für die Gemeinden wäre eine vollständige Abschaffung allerdings kaum vertretbar. Hingegen erscheint eine Anpassung der Bandbreite für den Steuersatz von bisher 0,3 bis 1,0 Promille auf 0,2 bis 0,8 Promille der massgebenden Grundstückwerte aus Sicht der vorberatenden Kommission sachgerecht.

Unbestritten waren in der Beratung der vorberatenden Kommission die von der Regierung beantragten Anpassungen des Steuergesetzes, die aufgrund von bundesrechtlichen Vorgaben umzusetzen sind. Diese sehen neu die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige, die integrale Abzugsfähigkeit von Instandstellungskosten bei neu erworbenen Liegenschaften (Abschaffung Dumont-Praxis) sowie bestimmte Steuerbefreiungen ausländischer Staaten sowie internationaler Organisationen nach Massgabe des Gaststaatsgesetzes des Bundes vor.

St.GallenSt.Gallen / 19.03.2009 - 08:39:53