
Frösche im Taxi geschmuggelt
Kreuzlingen/TG. Grenzwächter entdeckten am Samstagabend, 21. September 2013, bei einer Zollkontrolle am Grenzübergang Kreuzlingen-Emmishofen 35 Frösche und einen Gecko. Ein französischer Taxifahrer wollte die artengeschützten Tiere ohne Zollanmeldung und ohne die notwendigen Bewilligungen in die Schweiz einführen. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ordnete die Beschlagnahmung der Tiere an.
Am Samstagabend reiste ein in Frankreich immatrikuliertes Taxi beim Grenzübergang Kreuzlingen-Emmishofen in die Schweiz ein. Der allein reisende Taxifahrer gab bei der Befragung nach Waren an, lediglich Reisegepäck mitzuführen. Bei der Zollkontrolle entdeckten die Grenzwächter in verschiedenen Behältnissen 35 Frösche und einen Zwerggecko. Die Abklärungen durch Spezialisten des BVET ergaben, dass es sich bei den Fröschen um Tiere der Arten Oophaga, Excidobates und Ranitomeya handelt, die alle dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen unterliegen (CITES Anhang II). Für die Einfuhr dieser Tiere ist sowohl eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) als auch eine CITESBewilligung des Herkunftslandes nötig. Auf Weisung des BVET wurden die 35 Frösche und
der Gecko beschlagnahmt. Gegen den Taxifahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Er muss mit einer Busse von über 2000 Franken rechnen.