Freiwillige Waffenrückgabe im Kanton Zürich
ZH. Montag, 2. November 2015. Nach dem grossen Erfolg der Aktionstage zur freiwilligen Waffenrückgabe in den Jahren 2009 bis 2014 erhält die Bevölkerung des Kantons Zürich auch in diesem Jahr die Gelegenheit, nicht mehr benötigte private Waffen, Waffenzubehör, Waffenbestandteile und Munition sowie Laserpointer bei der Kantonspolizei abzugeben und der Vernichtung zuzuführen.
Die nächste Waffenrückgabe findet am Samstag, 7. November 2015, von 08.00 bis 12.00 Uhr bei der Kantonspolizei Zürich, Verkehrszug Urdorf, Werkhofstrasse 5 in 8902 Urdorf statt.
Entgegengenommen werden Faust- und Handfeuerwaffen, Schreckschuss-, Luftdruck-, CO2-, Softair- sowie Imitationswaffen, ausgemusterte Ordonnanzwaffen, Messer, Schlag-, Hieb- und Wurfwaffen, Elektroschockgeräte sowie Munition und Laserpointer.
Die rechtliche Grundlage für die Aktion findet sich in Art. 31a des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie in § 8 Abs. 3 der Zürcher Waffenverordnung.
Personen, die Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehör und Munition abgeben, müssen sich bei der Abgabestelle ausweisen und bestätigen, dass sie auf das weitere Eigentum verzichten und auch mit der Vernichtung einverstanden sind.
Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit können Sprengstoff oder pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerk) bei dieser Aktion nicht entgegengenommen werden. Personen, die solche besitzen, werden gebeten, sich mit dem Wissenschaftlichen Forschungsdienst des Forensischen Institutes Zürich (Telefon 044 295 40 80) in Verbindung zu setzen.



























