Freiwillige Rückgabe von Waffen und Munition im Kanton Zürich
Hinwil/ZH. Nach dem grossen Erfolg der Aktionstage zur freiwilligen Waffenrückgabe in den Jahren 2009, 2010 sowie 2011 erhält die Bevölkerung des Kantons Zürich auch in diesem Jahr die Gelegenheit, nicht mehr benötigte private Waffen, Waffenzubehör, Waffenbestandteile und Munition sowie neu Laserpointer bei der Kantonspolizei Zürich abzugeben und der Vernichtung zuzuführen.
Die Waffenrückgabe findet statt am
Samstag, 3. November 2012, 08.00 bis 12.00 Uhr
Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizeistützpunkt Betzholz, Affeltrangerstrasse 6, 8340 Hinwil
Entgegengenommen werden Faust- und Handfeuerwaffen, Schreckschuss-, Luftdruck-, CO2-, Softair- sowie Imitationswaffen, ausgemusterte Ordonnanzwaffen, Messer, Schlag-, Hieb- und Wurfwaffen, Elektroschockgeräte sowie Munition und Laserpointer. Die rechtliche Grundlage für die Aktion findet sich in Art. 31a des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie in § 8 Abs. 3 der Zürcher Waffenverordnung.
Personen, die Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehör und Munition abgeben, müssen sich bei der Abgabestelle ausweisen und bestätigen, dass sie auf das weitere Eigentum verzichten und auch mit der Vernichtung einverstanden sind.
Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit können Sprengstoff oder pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerk) bei dieser Aktion nicht entgegengenommen werden. Personen, die solche besitzen, werden gebeten, sich mit dem Wissenschaftlichen Forschungsdienst (WFD) des Forensischen Institutes Zürich (Telefon 044 411 97 97) in Verbindung zu setzen.
Ein Plakat zur Freiwillligen Waffenrückgabe im Kanton Zürich kann von unserer Homepage www.kapo.zh.ch heruntergeladen werden.



























