Freispruch für ehemaligen Herisauer Gloria-Inhaber
Herisau. Der Gloria-Inhaber Norbert G. Gschwend wurde von den Vorwürfen freigesprochen.
Freispruch auf ganzer Linie: Das Ausserrhoder Kantonsgericht hat den einstigen Gloria-Inhaber Norbert G. Gschwend von den Vorwürfen der Gläubigerschädigung, Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen.
Auch die Mitangeklagte Ehefrau Gschwends wurde freigesprochen. Untersuchungs- und Gerichtskosten von rund 7500 Franken gehen zu Lasten des Staats. Für seine Verteidigung wird Gschwend mit rund 6500 Franke entschädigt, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Gefängnisstrafe und Bussen gefordert, die Verteidigung Freispruch. Die Anklage sei dürftig, die Vorwürfe seien geradezu grotesk, stellte der Verteidiger fest.
Swissair-Konstellation
Die Voraussetzungen für einen Schuldspruch seien nicht erfüllt, sagte der Kantonsgerichtspräsident gegenüber der SDA. Der Freispruch habe weder mit Moral, noch mit Ethik zu tun, sondern mit dem Strafrecht. Er zog Vergleiche zum Swissair-Prozess: Das grosse Problem sei in solchen Fällen, dass strafrechtlich nichts dran sei.
Solang der subjektive Tatbestand fehle und kein Vorsatz bewiesen werden könne, sei eine strafrechtliche Verurteilung unmöglich. Das sei hier der Fall. Es könne nicht belegt werden, dass der Konkurs für Gschwend absehbar gewesen sei. Es sei dieselbe Konstellation wie bei der Swissair: Bei Wirtschaftsdelikten sei das Strafrecht das falsche Mittel.
Vertreter Ed Fagans
Der Verhörrichter (Untersuchungsrichter) hatte das Verfahren zwei Mal einstellen wollen. Doch die Klägerin, eine Thurgauer Unternehmerin, und der Staatsanwalt beharrten auf einem Gerichtsverfahren.
Norbert G. Gschwend ist der Sohn des früheren Sportwerbers Norbert A. Gschwend (80), der in den 1990er Jahren zahlreiche Rechtshändel mit der untergegangenen Ausserrhoder Kantonalbank (ARKB) ausfocht. Gschwends Anwalt war der 2007 in Konkurs gegangene US-«Sammelklagen»-Staranwalt Ed Fagan. Gschwend junior war dessen Vertreter in der Schweiz.
2003 ging Norbert G. Gschwend Konkurs. Von 25,43 Mio. Fr. Forderungen entfielen über 24 Mio. Fr. auf eine Thurgauer Unternehmerin. Einzige Aktiven waren Antiquitäten im Schätzwert von 81 590 Franken.
Dem Konkursamt legte Gschwend einen Kaufvertrag von 2001 vor: Er habe das ganze Antiquitätenlager für 100 000 Fr. seiner Frau verkauft. Verrechnet wurde der Kaufpreis mit einer «durch Frau Gschwend vermittelten Investition ihres Bruders». Es seien keine frei verfügbaren Aktiven vorhanden, schloss das Konkursamt.
Fiktiv
Der Kaufvertrag sei ein fiktives Konstrukt, fand die Unternehmerin und reichte Strafklage ein. Gschwend habe mit einem vordatierten Kaufvertrag Gläubiger geschädigt und eine Urkunde gefälscht.
Der Kaufvertrag sei echt, konterte die Verteidigung. Das Geld sei eine Investition in Prozesse in den USA gewesen. Es seien exorbitante Renditen in bis zur dreifachen Höhe des Einsatzes versprochen worden.
2004 wollte Gschwend als Geschäftsführer der Gloria International & Consult GbmH das Steig-Center in Herisau verkaufen. Das Konkursamt verhinderte dies. Darin sah die Klägerin einen vollendeten Versuch der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Gschwend bestreitet dies: Er hätte einen höheren Preis erzielt, als später im Konkursverfahren.
In seinem Schlusswort sagte Gschwend: «Ich habe nichts gemacht. Hiesse ich nicht Gschwend, wäre ich nicht hier.» Er sprach von Sippenhaftung. Er habe nie das Geringste mit der ARKB zu tun gehabt. Heute lebe er vom Antiquitätenhandel; es seien schwere Zeiten, erklärte er in der persönlichen Befragung.



























