Freiheitsstrafe für sadistischen Berufschauffeur
ZH/TG. Ein sadistischer Berufschauffeur hat in Zürich eine junge Frau vergewaltigt. Im thurgauischen Steckborn entführte er beinahe ein kleines Mädchen.
Nun muss der teilgeständige Täter für sechseinhalb Jahre hinter Gitter.
Die Vergewaltigung geht auf Ende Dezember 2004 zurück. Der heute 46-Jährige fiel im Kreis 4 über eine damals 20-Jährige her und zerrte sie in seinen Lieferwagen. Er fesselte die junge Frau mit Handschellen und fuhr zu einem Parkplatz, wo er sie auszog und zum kondomlosen Geschlechtsverkehr zwang. Das vergewaltigte Opfer liess er anschliessend zurück.
Jahrelang ungeklärt
Das Verbrechen blieb trotz Anzeige über Jahre hinweg ungeklärt, bis der Chauffeur am 14. Mai 2007 in Steckborn ein siebenjähriges Mädchen in seinen Wagen locken wollte. Laut Anklage beabsichtigte er, das Kind zu entführen und sich an ihm sexuell zu erregen.
Weil die Schülerin nicht freiwillig ins Auto stieg, versuchte er sie hinein zu zerren. Dabei störte ihn eine Zeugin, indem sie aus einem Fenster rief. Der Täter schraubte die Autonummer ab und suchte das Weite. Allerdings hatte sich die Zeugin Teile der Nummer gemerkt, was auf seine Spur führte.
Nach der Verhaftung wurde der 46-Jährige anhand der DNA-Spuren als der gesuchte Vergewaltiger von Zürich entlarvt.
Vor Bezirksgericht hinterliess der Geschäftsinhaber einen denkbar schlechten Eindruck. So gab er zwar die Vergewaltigung zu, spielte sie aber herunter. Beim Fall des Mädchens wollte er alles verharmlosen.
Sadistische Neigungen
Staatsanwältin Gabi Alkalay verwies auf ein psychiatrisches Gutachten, das beim Täter pädosexuelle und sadistische Züge ortete. Die Anklägerin verlangte deshalb eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Der Verteidiger setzte sich dagegen für Teilfreisprüche und eine erheblich tiefere Sanktion ein.
Das Gericht verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung, mehrfacher Freiheitsberaubung, Entführung sowie Pornographie zu einer Strafe von sechseinhalb Jahren. Die Strafsenkung führte das Gericht auf das Teilgeständnis des Beschuldigten sowie einen Teilfreispruch zurück. Er muss der Vergewaltigten ein Schmerzensgeld von 25’000 und Schadenersatz von 14’000 Franken zahlen. Während des Strafvollzugs ordnete das Gericht eine ambulante Psychotherapie an.



























