Forderungsklage gegen Merz
Herisau. Vor einem Einzelrichter der Zivilabteilung des Kantonsgerichts wird eine Forderungsklage gegen Bundesrat Merz verhandelt.
Ein Privatmann aus Muralto TI, der bei einer Bank Geld verlor, verlangt dieses vom Finanzminister zurück. Heute Montag, 16. Juni, wird vor einem Einzelrichter in der Zivilabteilung des AR Kantonsgerichts über die Forderungsklage gegen Bundesrat Merz verhandelt.
Auch Alt-Bundesrat Christoph Blocher verwickelt?
Der Fall habe eine sehr lange Vorgeschichte, hiess es beim Kantonsgericht. Der Kläger verfolgt Bundesrat Merz offenbar seit Jahren mit seinen Klagen. Merz erschien nicht vor Gericht. Der Mann hatte eine analoge Forderungsklage auch gegen Bundesrat Christoph Blocher erhoben. Er liess sie aber nach der Abwahl Blochers aus dem Bundesrat fallen.
Bundesrat Hans-Rudolf Merz habe nie auch nur das Geringste mit der fraglichen Schweizer Bank zu tun gehabt, bei welcher der Kläger Geld verlor. Er sei nie Berater der betreffenden Bank gewesen, sagte der Pressesprecher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Dieter Leutwyler, auf Anfrage.
Jeder darf jeden betreiben
In der Schweiz darf jeder jeden betreiben, unabhängig davon, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht. In Appenzell Ausserrhoden ist die erste Instanz bei einer Forderungsklage immer der Vermittler (Friedensrichter).
Der Vermittler kann sich als nicht zuständig erklären. Beharrt der Kläger auf seiner Klage, muss das Verfahren durchgeführt werden; es kommt zu einem ordentlichen Zivilprozess.
Einzelheiten über den Fall wurden bis zur Verhandlung geheim gehalten. Weder die Höhe der Forderung noch weitere Details wurden bekannt gegeben. EFD-Pressesprecher Leutwyler betonte lediglich, es handle sich keineswegs um einen Strafprozess, sondern um einen Zivilprozess.
Der Anwalt von Bundesrat Merz, Markus Joos, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, er sei ans Anwaltsgeheimnis gebunden.



























