Förderbeiträge für erneuerbare Energien erweitert
Romanshorn. Mit dem Reglement «Rationelle Energienutzung mit erneuerbarer Energie» möchte der Gemeinderat mit kommunalen Förderbeiträgen private Initiativen und Anlagen für erneuerbare Energien unterstützen.
Neu werden nun auch die Sanierung der Gebäudehülle und der Einbau von Partikelfiltern für Holzfeuerungen finanziell unterstützt. Das auf den 1. Juli 2007 in Kraft getretene Beitragsreglement «Rationelle Energienutzung mit erneuer-barer Energie» hat sich in der Praxis gut bewährt. Es konnten bereits mehrere Projekte finanziell unterstützt werden. Da der Kanton in der Zwischenzeit mit dem Förderprogramm 2008 die Beitragssätze und die unterstützenden Massnahmen erhöht und erweitert hat, werden ebenfalls zusätzliche Mass-nahmen unterstützt.
Sanierung Gebäudehülle und Partikelfilter
Der Gemeinderat hat konkret zwei zusätzliche Massnahmen ins Beitragsreglement aufgenommen. So sollen zukünftig Sanierungen der Gebäudehülle mit einem Beitrag von einem Drittel des Kantonsbeitrages bis zu einem Maximalbeitrag von 10’000 Franken gefördert werden. Als zweite Massnahme wird der Einbau eines Partikelfilters für Holzfeuerungen unter 70kW unterstützt, damit der Feinstaubausstoss reduziert werden kann. Daran wird ein Pauschalbeitrag von 1’000 Franken geleistet. Ebenfalls unterstützt werden Holzfeuerungen grösser 70 kW mit Partikelfilter < 20 mg/m3.
Rechtskraft ab 1. März 2008
Der Gemeinderat hat die Änderungen im Beitragsreglement auf den 1. März 2008 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können für die vorstehenden Ergänzungen Beiträge ausbezahlt werden. Eine rück-wirkende Beitragszahlung ist ausgeschlossen. Das Beitragsreglement kann auf der Homepage www.romanshorn.ch im Downloadbereich heruntergeladen oder über die Bauverwaltung (Bankstrasse 6, Telefon 071 466 83 70, bauverwaltung@romanshorn.ch) bezogen werden. Für Auskünfte steht die Bauverwaltung jederzeit zur Verfügung.



























