Flexibles Besoldungssystem in der Vernehmlassung
Die Vorlage für ein flexibles Besoldungssystem an der Volksschule geht in die Vernehmlassung.
Damit will der Regierungsrat die Vorgaben der grossrätlichen Besoldungsverordnung umsetzen. Der Systemvorschlag wurde zusammen mit den Berufsverbänden und dem Verband Thurgauer Schulgemeinden erarbeitet.
Im vergangenen Jahr hat eine Projektgruppe des Departements für Erziehung und Kultur mit Vertretungen von Bildung Thurgau, dem Verband Thurgauer Schulgemeinden (VTGS), dem Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Thurgau (VSL TG) sowie von Mittel- und Berufsschulen ein einfach umsetzbares «Flexibles Besoldungssystem» (FBS) für die Lehrerinnen und Lehrer der Volksschule erarbeitet.
Zusammen mit der bereits in der Volksschulverordnung geregelten qualifizierten Beurteilung der Lehrpersonen in den geleiteten Schulen will der Regierungsrat damit die Vorgaben der grossrätlichen Besoldungsverordnung umsetzen.
Diese legt fest, dass die Besoldung der Lehrpersonen auf dem Besoldungsrahmen und einer qualifizierten Beurteilung basiert. In den Mittel- und Berufsschulen ist dies bereits der Fall.
Die für das FBS notwendigen Anpassungen in der regierungsrätlichen Rechtsstellungsverordnung der Lehrpersonen an den Volksschulen wurden kürzlich den Mitgliedern der Projektgruppe und der rund dreissigköpfigen Begleitgruppe präsentiert.
Das Ergebnis basiert auf dem in mehreren Arbeitssitzungen erarbeiteten konsensfähigen Systemvorschlag und wird nun einer Vernehmlassung bis Ende Juni 2009 bei den betroffenen Verbänden unterzogen.