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Fleisch und Luxusuhr geschmuggelt

Basel/BS. Die Grenzwache hat in Basel am selben Tag zwei grössere Schmuggelfälle mit Fleisch aufgedeckt. Ebenfalls stiessen Grenzwächter bei einer weiteren Zollkontrolle auf eine nicht deklarierte Luxusuhr im Wert von mehreren tausend Franken. Die Grenzwache ruft den Reisenden die geltenden Zollvorschriften in Erinnerung.

Basel: Schweizer Grenzwächter haben am Montag (24.10.2011) gleich zwei grössere Fälle von Fleischschmuggel aufgedeckt. Am frühen Morgen führte eine Patrouille eine Zollkontrolle am Grenzübergang Basel-Burgfelderstrasse durch. Dabei stellten die Grenzwächter auf dem Rückfahrersitz unter einer Jacke insgesamt 25 Kilogramm Rindfleisch fest. Im Kofferraum des Fahrzeugs waren hinter mehreren Kartonschachteln rund 22 Kilogramm Pouletfleisch versteckt. Die entdeckte Schmuggelware, welche aus Frankreich und Belgien stammen dürfte, wurde sichergestellt. Der Lenker, ein Schweizer aus dem Kanton Zürich, muss nun mit einer empfindlichen Busse rechnen.

Fleisch und Zwiebeln geschmuggelt
Wenige Stunden später entdeckte eine Grenzwachtpatrouille bei einer Zollkontrolle 53 Kilogramm Pouletfleisch und 12 Kilogramm Rindsfleisch sowie 50 Kilogramm Zwiebeln. Ein Sri Lanki, welcher in der Schweiz wohnt, versuchte die Waren beim Grenzübergang Basel-Freiburgerstrasse von Deutschland in die Schweiz zu schmuggeln. Ein Teil der Schmuggelware lag im Kofferraum und der andere Teil war unter dem Beifahrersitz versteckt. Der Mann muss mit einer Busse von bis zu 2000 Franken rechnen. Aufgrund der sichergestellten Mengen wurde in beiden Fällen die Zollfahndung der Zollkreisdirektion beigezogen.

Jacke und Luxuhr nicht angemeldet
Am Mittwochnachmittag (27.10.2011) versuchte eine Russin in Begleitung eines Deutschen, eine Luxusuhr von Deutschland in die Schweiz einzuführen. Bei der Zollkontrolle am Grenzübergang Basel-Hiltalingerstrasse, stellten die Grenzwächter fest, dass weder die Jacke noch die mitgeführte Luxusuhr, mit einem Verkaufspreis von rund 10 000 Franken, deklariert wurden. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren eingeleitet und sie musste an Ort und Stelle eine Hinterlage von mehreren hundert Franken bezahlen.

Zollvorschriften beachten
Die Schweizer Grenzwache in Basel ruft den Reisenden die geltenden Zollvorschriften in Erinnerung. Waren des Reiseverkehrs sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken pro Person und Tag einmal abgabenfrei. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind alkoholische Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie zum Beispiel Fleisch und Milchprodukte. So sind pro Person und einmal pro Tag 0,5 Kilogramm Fleisch (Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) gekühlt oder gefroren, erlaubt. 3,5 Kilogramm Fleisch in Form von Würsten sowie Hausgeflügel sind pro Person und einmal pro Tag zusätzlich abgabenfrei. Beim Gemüse dürfen pro Person und Tag 20 Kilogramm je Sorte abgabenfrei vom Ausland in die Schweiz eingeführt werden.

Basel-StadtBasel-Stadt / 28.10.2011 - 11:11:45