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Flat Rate Tax

Eschlikon. Die Gemeinderatskanzlei hat einen Entwurf zur Vernehmlassung des Steuergesetzrevision erstellt und sich dabei auf Ausführungen hinsichtlich den Einnahmenausfällen beschränkt.

Die Vorlage geht davon aus, dass alle Steuerpflichtigen entlastet werden können. Diese Aussage trifft temporär sicher zu, ist aber nach Meinung der Gemeinderatskanzlei nur die «halbe Wahrheit». Die zu erwartenden Mindereinnahmen werden in den Gemeindekassen fehlen und können nur durch Vergrösserung des Steuersubstrats verkraftet werden. In wie weit die Prognosen eines beschleunigten Wachstums eintreten, wird die Zukunft weisen.

Sollten sich die Erwartungen nicht erfüllen, kommen die Gemeinden nicht umhin, ihre Steuerfüsse anzuheben, was den Effekt der Flate Rate Tax gerade beim sogenannten Mittelstand vermutlich wieder ausgleichen würde.

Zu berücksichtigen ist an dieser Stelle auch, dass analog zu den unterschiedlichen Einbussen in den Gemeinden im positiven Fall auch nicht jede Gemeinde gleich von Erhöhungen im Steuersubstrat profitieren wird.

Gerade Gemeinden/Regionen mit nur eingeschränktem wirtschaftlichem Potential und mittlerer Standortattraktivität (gemäss Beurteilung von InterUrban) wie im Hinterthurgau gehören vermutlich nicht zu den Gewinnern der geplanten Revision.

Die Legislaturziele des Regierungsrates, wonach den regionalen Unterschieden durch den Abbau der innerkantonalen Steuerfussdifferenzen entgegenzuwirken sei, müsste in diesem Zusammenhang entsprechend umgesetzt werden.

ThurgauThurgau / 12.09.2008 - 13:13:00