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Flat Rate Tax geht in die Vernehmlassung

Mit der Einführung eines proportionalen Einkommenssteuertarifs von 5,88 Prozent (Flat Rate Tax) sowie neuer Sozialabzüge für alle Steuerpflichtigen will der Regierungsrat den Spitzenplatz des Thurgaus im Steuerwettbewerb weiter festigen.

Profitieren von der Steuergesetzrevision, die ab 1. Januar 2010 in Kraft treten könnte, sollen alle Steuerpflichtigen. Das Departement für Finanzen und Soziales wurde beauftragt, bis 15. August 2008 ein externes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Der Kanton Thurgau will die gute Ausgangslage im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb wahren und weiterhin einen Spitzenplatz im Belastungsvergleich einnehmen. Dazu ist ein weiteres Absinken der Steuerbelastung notwendig. Der Regierungsrat will die Gunst der Stunde nutzen und mit der Einführung eines proportionalen Einkommenssteuertarifs von 5,88 Prozent – der sogenannten Flat Rate Tax – anstelle des bisherigen progressiven Tarifs eine deutliche und breite Steuerentlassung erreichen. Eine lineare Ausgestaltung des Steuertarifs bei gleichzeitiger Erhöhung der Sozialabzüge für sämtliche Steuerpflichtigen wird derzeit von vielen anderen Kantonen in Erwägung gezogen.

Die Einführung eines einheitlichen Steuertarifsatzes bringt nach Ansicht des Regierungsrates viele Vorteile. Die zivilstandsabhängigen Unterschiede des bisher progressiven Steuertarifs werden spürbar vermindert und fallen kaum mehr ins Gewicht. Die sogenannte Heiratsstrafe, d.h. die Ungleichbehandlung von doppelverdienenden Ehepaaren im Vergleich zu doppelverdienenden Konkubinatspaaren, wird damit beseitigt. Der hohe Grenzsteuersatz, der einen progressiven Steuertarif kennzeichnet, fällt dahin und damit auch ein oft kritisiertes Hindernis für Zusatzverdienste.

Der Wegfall einer starken Progression senkt auch den Anreiz zur tariflichen Steueroptimierung. So wird es künftig nicht mehr nötig sein, einen hohen Liegenschaftsunterhalt über mehrere Jahre zu verteilen, um die Progressionsspitzen zu brechen. Zudem entschärft sich die Problematik der «kalten Progression». Gleichzeitig erhofft sich der Regierungsrat vom Effekt eine Erhöhung der Steuerehrlichkeit.

Die hohen Sozialabzüge, die künftig jeder steuerpflichtigen Person zustehen sollen, bewirken trotz des linearen Steuertarifs eine indirekte Progression. Verheiratete sollen künftig 29’000 Franken vom wie bis anhin berechneten steuerbaren Einkommen abziehen können, die übrigen Steuerpflichtigen 15’000 Franken. Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (etwa bedingt durch bescheidene Rente, Erwerbsunfähigkeit, Verwitwung) haben Anrecht auf einen weiteren Abzug bis zu 4’000 Franken. Da die erwähnten Abzüge einen progressiven Tarifverlauf ergeben, bleibt das in der Verfassung verankerte Gebot der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit trotz Flat Rate Tax erfüllt. Auch der Maximalabzug für externe Kinderbetreuung soll erhöht werden, nämlich von heute 4’000 auf 10’000 Franken.

Bei statischer Betrachtung werden die vorgesehenen Massnahmen im Jahr 2010 zu Mindereinnahmen von insgesamt 111,1 Mio. Franken führen. Davon hätten der Kanton 46,9 Mio., die Politischen, Schul- und Kirchgemeinden zusammen 64,2 Mio. Franken zu tragen. Bereits im Jahr 2011 erwartet der Regierungsrat aber ein strukturelles Wachstum, was bei einer dynamischen Sichtweise Mindereinnahmen von 90,1 Mio. Franken (37,9 Mio. Kanton, 52,2 Mio. Gemeinden) ergibt. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass diese Mindereinnahmen die Obergrenze für die beteiligten Gemeinwesen darstellen. Aufgrund der Erfahrungen aus früheren Steuergesetzrevisionen führen aber Steuersenkungen regelmässig zur Sicherung des Steuerertrages und mittelfristig zu weiterem Steuerertragswachstum. Die Regierung ist auch überzeugt, dass mit der vorgeschlagenen Revision eine mögliche Abwanderung von Top-Verdienern – sechs Prozent der Steuerzahler mit einem Einkommen über 120’ 000 Franken stehen für 28 Prozent des gesamten Steuerertrags – gestoppt werden kann.

ThurgauThurgau / 11.04.2008 - 10:20:00