Fix montiert
Heiden. Der Fussballclub Heiden möchte, um sich neue Einnahmen zu erschliessen, auf dem Sportplatz Wies Werbebanden erstellen
Er hat daher ein Baugesuch eingereicht für sein Projekt, am bestehenden Zaun, der als ostseitiger Abschluss am Rand des Sportplatzes Wies steht, permanent Aluminium-Werbebanden anbringen zu können. Auf einer Gesamtlänge von zirka 46 Metern besteht die Absicht, zirka 23 Tafeln mit den Massen 2.0 x 1.0 Meter zu installieren.
Gemäss diesem Projektbeschrieb hat der Gemeinderat dem FC Heiden – unter Vorbehalt des Baubewilligungsverfahrens – eine auf drei Jahre befristete Erlaubnis als Grundeigentümer erteilt. Wenn von keiner Seite eine Kündigung erfolgt, für die eine halbjährige Kündigungsfrist eingehalten werden müsste, erneuert sich die Bewilligung jeweils um ein weiteres Jahr. Mit dieser Bewilligung ist eine Reihe von Auflagen verbunden: So müssen die Banden (z.B. Kunststoffplatten) fix montiert sein und dürfen nicht flattern. Die Reinigung der Werbebanden geht zu Lasten des Fussballclubs Heiden.
Die Gemeinde lehnt jede Werkeigentümerhaftung ab. Versicherungstechnisch verantwortlich für die ganze Werbung ist der FC Heiden. Tabak-, Alkohol-, sexistische, rassistische, religiöse und politische Werbung ist nicht erlaubt. Banden, die (z.B. durch Vandalismus) beschädigt wurden, sind vom FC Heiden wieder instand zu stellen oder zu ersetzen. Bandenwerbung des FC Heiden kann bei Veranstaltungen, die nicht vom FC Heiden organisiert werden, mit andern Werbeträgern verdeckt werden.



























