Finanzminister soll zwölf Millionen Franken bezahlen
Trogen. 12.28 Millionen Franken fordert ein Privatmann aus Muralto TI von Bundesrat Hans-Rudolf Merz. Der Fall wird erneut aufgerollt.
Das Ausserrhoder Kantonsgericht wies diese Klage im Juni ab. Jetzt wird der Fall am Dienstag kommender Woche vor dem Obergericht erneut verhandelt.
Der Kläger zog das Urteil ans Obergericht weiter. Der Klagegrund stammt aus den 1990er-Jahren. Die Geschichte ist verworren und nebulös: Der Kläger, ein Berner, der im Tessin lebt, sieht sich als Opfer eines Justizirrtums. Dessen Drahtzieherin soll die damalige Tessiner Staatsanwältin Carla del Ponte gewesen sein.
Bankenpleite als Auslöser
Auslöser war die Nachlassliquidation der Spar- und Hypothekenbank Luzern (SHBL): 1990 entzog die eidgenössische Bankenkommission (EBK) dieser Bank wegen mangelnder Liquidität und fehlenden Eigenmitteln die Bewilligung. Das sei das «schlimmste Wirtschaftsverbrechen» der Neuzeit, schrieb der Kläger in seiner Dokumentation zum Fall.
Das Finanzdepartement hafte für Fehler der EBK als Bundeskassen-Direktmitglied, so die Argumentation des Klägers. Die Justizreform von 2003 erlaube ihm eine Forderungsklage gegen den Vorsteher des Eidgenösssischen Finanzdepartements (EFD), Bundesrat Merz, sagte er vor Kantonsgericht.
Geplündert
Im rechtskräftigen Kollokationsplan der SHBL in Nachlassliquidation wurden die Guthaben des Klägers von rund 5,3 Mio. Fr. mit Forderungen aus Darlehen und Solidarhaftungs-Verpflichtungen verrechnet. Die Forderungen überstiegen die Guthaben.
Der SHBL-Banker habe 10 Mio. Fr. aus seinem Wertschriftendepot geplündert, machte der Kläger geltend. Er deutete an, das Geld sei irgendwie «in die Bundeskasse geflossen».
Der Mann war im Tessin auch in einen Immobilienskandal verwickelt. Er wurde wegen Urkundenfälschung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt – zu Unrecht, wie er meint.
Das Ausserrhoder Kantonsgericht wies die Klage ab. Der Finanzminister sei die falsche Ansprechperson, befand es. Die Kosten von fast 10 000 Franken wurden dem Zivilkläger überbunden.
Bundesrat Merz nahm an der Verhandlung im Juni nicht teil. Sein Anwalt erklärte, wenn überhaupt wäre ein solcher Anspruch nur gegenüber der Eidgenossenschaft und nicht gegenüber dem Finanzminister geltend zu machen. Merz habe nie etwas mit dem Fall zu tun gehabt. Ausserdem wäre die Forderung ohnehin verjährt. Dieser Argumentation folgte die erste Instanz.



























