Feuerschutz: Zweite Lesung
AR. Der Regierungsrat überweist die Teilrevision des Gesetzes und der Verordnung über den Feuerschutz zur zweiten Lesung an den Kantonsrat.
Gesetz und Verordnung waren bei der ersten Lesung unbestritten. Im Rahmen der Volksdiskussion wurden keine Beiträge eingereicht. Aufgrund der immer komplexeren Anforderungen an die Feuerschau ist deren Professionalisierung der zentrale Revisionspunkt. Dabei stehen auch die Neubildung von Feuerschaukreisen (Regionen) sowie die Aufhebung der periodischen Kontrollen bei Wohnhäusern und Nebengebäuden an, wie der Kanton mitteilt.