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Feuerbrand: Eigenverantwortung gefragt

Frauenfeld. In diesem Jahr können Obstbauern ihre Bäume mit Streptomycin gegen Feuerbrand schützen. Das Antibiotikum darf auch in Wohngebieten angewendet werden.

Hans Stettler, Leiter des Thurgauer Landwirtschaftsamts, hat diese Meldung des «St. Galler Tagblatt» bestätigt. In der Schweiz dürfen Bauern Streptomycin bis zu einem Abstand von 50 Metern zu bewohnten Gebäuden anwenden. Mit einer speziellen Düse verringert sich die vorgeschriebene Distanz sogar auf 20 Meter.

Landwirte sollen informieren
Es ist nicht vorgeschrieben, die Anwohner darüber zu informieren, wann gespritzt wird. Eine Gefahr sehen die Behörden dadurch nicht. Das Antibiotikum baue sich sehr schnell wieder ab, so Hans Stettler. Ausserdem mussten alle Obstbauern, die eine Genehmigung für den Antibiotika-Einsatz haben, einen Kurs besuchen.

Darin habe man an die Landwirte appelliert, die Anwohner zu benachrichtigen. Kontrolliert wird dies allerdings nicht. Zeit für eine Warnung sei vorhanden, sagte Hans Stettler. Die Entscheidung, an welchem Tag gespritzt wird, falle morgens zwischen 7 und 8 Uhr. Ausgebracht wird das Streptomycin abends ab 19 Uhr.

Karte im Internet
Auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) setzt auf die Eigenverantwortung der Obstbauern. «Wir gehen davon aus, dass die Bauern verantwortlich handeln und die Anwohner informieren. Das ist normal und gute landwirtschaftliche Praxis,» sagte Jürg Jordi, Pressesprecher des BLW auf Anfrage.

Im Thurgau können sich besorgte Anwohner auch im Internet informieren. Auf der Seite des Landwirtschaftsamts gibt es eine Karte, auf der alle Gebiete eingezeichnet sind, wo Streptomycin gespritzt werden darf. Sobald dies zum ersten Mal geschieht wird dies farbig markiert.

ThurgauThurgau / 30.04.2008 - 13:28:00