Festnahmen nach Raub, spezielle Vorgehensweise bei Diebstählen
Basel-Stadt/BS. Dienstag, 05. Juli 2016. Am 22.06.2016 wurde eine Verkäuferin in einem Geschäft in der Steinentorstrasse Opfer eines Raubes. Vier junge Männer betraten den Laden. Während die Frau abgelenkt wurde, stahl einer der Unbekannten ihr Portemonnaie. Als sie ihn zur Rede stellte, wurde sie umgestossen. Den Tätern gelang die Flucht (siehe Medienmitteilung vom 22.06.2016).
Gleichentags stellte die Grenzwache zwei Jugendliche fest, welche nach Frankreich ausreisen wollten. Bei der Kontrolle ergab sich, dass die beiden gestohlene Kleider mit sich führten und einer wegen Diebstahls zur Festnahme ausgeschrieben war.
Die weiteren Ermittlungen der Jugendanwaltschaft ergaben, dass die beiden Festgenommenen an dem Raub beteiligt waren. Es handelt sich um zwei 14-jährige Rumänen, welche in Frankreich wohnhaft sind. Ihre beiden 15-jährigen Komplizen sind noch flüchtig, konnten jedoch identifiziert werden. Den Jugendlichen konnte nachgewiesen werden, dass sie in unterschiedlicher Zusammensetzung als Gruppe weitere Diebstähle begangen haben.
In diesem Zusammenhang weisen die Jugendanwaltschaft und die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft auf eine spezielle Vorgehensweise bei Diebstählen hin:
Drei bis vier Personen, meist Jugendliche, begeben sich in ein Schuh- bzw. Bekleidungsgeschäft, ein Hotel, ein Restaurant oder ein Theater. Während einige das Personal ablenken, suchen andere die Personalgarderoben oder Aufenthaltsräume der Angestellten auf, um dort Portemonnaies, Wertgegenstände, Smartphones etc. zu stehlen. Dabei werden auch Behältnisse aufgebrochen.
Die Staatsanwaltschaft empfiehlt deshalb, diese Räumlichkeiten so zu sichern, dass sich keine Unbefugten Zutritt verschaffen können.



























