Festlegung der Bereitstellung von Siedlungsabfällen
Weinfelden. Der formelle Beschluss, der bisher nur als allgemeine Regelung kommunizierten Bereitstellungszeit, steht fest.
Zunehmend gibt es im ganzen Siedlungsgebiet Probleme mit früh morgens aufgerissenen Abfallsäcken, deren Inhalt weit herum verstreut ist. Mitarbeiter des Bauamtes müssen wöchentlich Verunreinigungen aufräumen, welche während der Nacht durch Tiere (Füchse, Hunde, Krähen) verursacht wurden. Natürlich trifft diese Tiere eine «Schuld», der eigentliche Fehler liegt aber bei den Personen, welche die Säcke entgegen der Regel bereits am Vorabend ins Freie stellen. Derzeit unternimmt die Gemeinde grosse Anstrengungen zur Verbesserung dieser Problematik. Dies geschieht mit Flugblättern, Plakaten und Verhandlungen über neue Entsorgungslösungen (Containerpflicht, Zulassung von Kleincontainern).
Als letztes Mittel kommt eine punktuelle Kontrolle von falsch bereitgestelltem Kehricht in Betracht. Voraussetzung dazu ist der formelle Beschluss, der bisher nur als allgemeine Regelung kommunizierten Bereitstellungszeit. Der Gemeinderat hat darum von seiner Kompetenz gemäss Abfallreglement Gebrauch gemacht und nachstehende Bereitstellungszeiten festgelegt:
Die Bereitstellung von Siedlungsabfällen ist an den bezeichneten Sammelpunkten frühestens am Sammeltag ab 06:00 Uhr erlaubt.
Die Bereitstellung von gebündeltem Karton ist an den bezeichneten Sammelpunkten am Sammeltag zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr erlaubt.
Die Bereitstellung von gebündeltem Altpapier und von Grüngut ist an den bezeichneten Sammelpunkten ab dem Mittag des Vortages des Sammeltags erlaubt.



























