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Fenstersturz war kein Gewaltverbrechen

Zürich. Die Frau, welche im Dezember aus einem Fenster gestürzt ist und dabei ums Leben kam, wurde kein Opfer von einem Gewaltverbrechen. Ihr anfangs verdächtigter Ehemann wurde freigelassen.

In Zusammenhang mit einer am frühen Donnerstagmorgen, 18. Dezember 2008 aus dem 4. Stock einer Liegenschaft beim Rindermarkt in Zürich gestürzten und dabei tödlich verletzten 41-jährigen Frau wurde der zum Zeitpunkt des Sturzes in der gemeinsamen Wohnung anwesende Ehemann der Verstorbenen aufgrund verschiedener Umstände anfänglich verdächtigt, in strafrechtlicher Hinsicht etwas mit dem Ableben seiner Frau zu tun zu haben. Er bestritt dies von Anfang an und wurde in Untersuchungshaft versetzt.

Die nunmehr vorliegenden Gutachten und Berichte von Fachstellen der Polizei und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich hinsichtlich der gesicherten Spuren lassen die Annahme eines dringenden Tatverdachts gegen den 43-jährigen Ehemann nicht mehr zu.

Gegenteils ist davon auszugehen, dass die zu Tode gestürzte Frau nicht Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Ihr Ehemann wurde am vergangenen Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen, und das Verfahren wird in naher Zukunft eingestellt.

Ältere Artikel zu diesem Thema
Frau (41) tot aufgefunden vom 18. Dezember 2008.

ZürichZürich / 09.02.2009 - 15:30:00