Feldhase neu auf der Liste der geschützten Wildtiere

TG. Mit einer Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau den Feldhasen neu auf die Liste der geschützten Tierarten gesetzt.

Der Regierungsrat entspricht damit den Anträgen des Initiativkomitees «Schutz des Feldhasen» und der Jagd Thurgau. Bereits von der Bejagung ausgenommen und damit geschützt sind unter anderem Edelmarder, Rebhühner, Waldschnepfen sowie Kolkraben.

Das Initiativkomitee «Schutz des Feldhasen» hatte Ende April 2009 bei der Staatskanzlei eine Volksinitiative mit 5462 gültigen Unterschriften eingereicht. Ziel der Initiative war es, die kantonale Gesetzgebung in dem Sinn anzupassen, dass der Feldhase im Kanton Thurgau ganzjährig von der Jagd verschont wird.

Mitte August teilte das Komitee mit einem Schreiben mit, es sei bereit, die Initiative zurückzuziehen, wenn der Regierungsrat den Feldhasen mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung ganzjährig unter Schutz stelle. Der Feldhase solle so lange geschützt bleiben, als er auf der Roten Liste stehe und der Bestand im langjährigen Mittel nicht gesichert sei.

Am 21. August 2009 stellte Jagd Thurgau den Antrag, den Schutz des Feldhasen über eine Änderung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel zu regeln. Damit kann der Regierungsrat eine Bejagung wieder erlauben, wenn es die Bestandesdichte zulässt.

Abstimmung über Neueinteilung der Bezirke am 29. November
Die Thurgauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger befinden am 29. November 2009 über eine Änderung der Kantonsverfassung. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Wichtigste Änderung ist die Reduktion der Anzahl Bezirke von bisher acht auf fünf.

Der Kanton Thurgau ist verpflichtet, bis zum Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung, Jugendstrafprozessordnung und Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 seine Behördenorganisation an das neue Recht anzupassen. Mit der Änderung der Behördenorganisation ist auch eine Anpassung der Bezirkseinteilung des Kantons verbunden. Der Grosse Rat hat neu die Bezirke Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden geschaffen. Diese Anpassungen erfordern eine Verfassungsänderung, über die zwingend die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu entscheiden haben.
Am gleichen Sonntag wird auch über drei Bundesvorlagen abgestimmt: über den Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr, über die Volksinitiativen «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» sowie «Gegen den Bau von Minaretten». Schliesslich wird im Kreis Romanshorn die Ersatzwahl eines Friedensrichters oder einer Friedensrichterin durchgeführt.

Weitere Meldungen:
Der Regierungsrat hat für die baulichen Anpassungen beim Hauptbau des Bildungs- und Beratungszentrums Arenenberg (BBZA) weitere Arbeiten vergeben. Die Bodenbeläge in Holz werden von der Firma Markus Bösch, Bichelsee, zum Betrag von 147 000 Franken ausgeführt.
Zur Verbesserung des Platzangebots und der betrieblichen Abläufe plant das Forstrevier Thunbachtal-Sonnenberg den Ausbau des Forsthofes Egg Thundorf. Der Regierungsrat hat den Kostenvoranschlag über 235 000 Franken genehmigt und einen Staatsbeitrag von 50 Prozent zugesichert. Aus den Mitteln des Bundes gewährt er an die Restkosten einen zinslosen, rückzahlbaren Investitionskredit von 50 000 Franken.

Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Freizügigkeitsabkommen genehmigt und auf 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung ersetzt die bisherigen RRV zum früheren Ausländergesetz und RRV Personenverkehr und ist in erster Linie eine Nachführung der bestehenden Vorschriften, die an die neuen Grundlagen des Bundes vom 1. Januar 2008 angepasst wurden.

Der Regierungsrat hat die Auflösung der Viehversicherungskorporationen Braunau, Wuppenau, Hosenruck-Heiligkreuz und Leimbach genehmigt. Gemäss den Protokollauszügen sind die Korporationen allen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen, womit der Auflösung nichts im Wege stand.

Thurgau / 10.09.2009 - 08:32:31
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