Felchenfangverbot am Untersee
Steckborn. Bis Ende Juni dürfen in einem klar umrissenen Gebiet keine Felchen gefangen werden. Das teilen die Bezirksämter Kreuzlingen und Steckborn sowie das Landratsamt Konstanz mit.
Zum Erhalt der Fischbestände im Untersee ist der Fang von Felchen und das Fischen auf Felchen im Schongebiet westlich begrenzt durch die gedachte Linie zwischen dem Pumpenhaus am Fehrenhorn (hellgrünes Gebäude mit Ankerverbotstafel) auf der Insel Reichenau und dem Pumpenhaus Ermatingen in der Ermatinger Bucht (Höhe der Schwimmsteganlage beim Bojenfeld), östlich begrenzt durch die Grenze des Gebietes der allgemeinen Fischerei ( § 5 Abs.1 Ziff. 1 UfiO ) vom 01.April bis 30. Juni 2008 verboten.



























