Fehlende Sonderbewilligung bei Schwertransport
Aufgrund von mehreren Hinweisen erhielt die Kantonspolizei Uri Kenntnis über ein Ausnahmetransportfahrzeug im Kanton Uri. Erste Abklärungen ergaben, dass dieser Schwertransport ohne die notwendige Sonderbewilligung unterwegs war.
Folgedessen kam die Fahrzeugkombination mit Freiburger Kontrollschildern am Montag, 9. März 2020, ins Schwerverkehrszentrum zur Sachverhaltsabklärung. Die Gewichtsüberprüfung ergab ein Bruttogewicht von 94 Tonnen. Mit der vorhandenen Jahressonderbewilligung wären 44 Tonnen erlaubt gewesen. Somit war die Fahrzeugkombination massiv überladen. Die weitergehenden Ermittlungen führten zudem zu einer illegalen Eigenbegleitung ohne die notwendige Sonderbewilligung und einer Widerhandlung gegen Fahrvorschriften und Brückenauflagen.
Der 28-jährige Fahrzeugführer wird zuhanden der Staatsanwaltschaft Uri zur Anzeige gebracht und muss mit einer Busse von mehreren tausend Franken sowie allenfalls mit Administrativmassnahmen rechnen.