FDP gegen Giesskanne bei Prämienverbilligung
Leserbrief. Bruno Lüscher aus Aadorf äussert sich für die FDP-Fraktion zu einer abgelehnten Motion.
Mit der Ablehnung der Motion von Kantonsrat Bruno Lüscher, FDP Aadorf, akzeptiert der Regierungsrat eine offensichtliche Systemwidrigkeit im Krankenversicherungsgesetz betreffend das massgebende Reineinkommen für die Anspruchsberechtigung von Prämienverbilligungsbeiträgen an die Krankenversicherung.
Prämienverbilligung für die Krankenversicherung wird für versicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, die das 18. Altersjahr vollendet haben, bei tiefen steuerbaren Einkommen ausbezahlt. Damit sind auch alle steuerlich zulässigen Abzüge für die Prämienverbilligung relevant, namentlich Beiträge an die Säule 3a, für freiwillige Beiträge an die Pensionskasse sowie ausserordentlicher Liegenschaftenunterhalt. Damit ist es durchaus möglich, dass trotz hohen Einkommens oder mehreren 100’000 Franken Vermögens eine Prämienverbilligung ausbezahlt wird.
Die FDP ist nicht gegen den Grundsatz der Prämienverbilligung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie wehrt sich aber Entschieden gegen Giesskannensysteme uns Systemwidrigkeiten, insbesondere wenn es um die Umverteilung von über 100 Millionen innerhalb des Kantons geht. Der Regierungsrat beteuert zwar Verständnis für den Vorstoss aus der FDP, schafft es aber mit einer argumentativen Pirouette, trotzdem gegen die Motion zu sein. Zu Unrecht behauptet er administrativen Mehraufwand. Die Veranlagung der steuerbaren Einkommen und Vermögen basieren bekanntlich auf einer EDV-gestützten Steuererklärung, weshalb die massgeblichen Daten ohne Zusatzaufwand herausgefiltert werden könnten. Für die FDP ist nicht nachvollziehbar, dass das, was im Nachbarkanton seit 1996 praktiziert wird, im Thurgau nicht möglich sein soll. Einfachheit ist auch aus Sicht der FDP sinnvoll, nicht aber Systemwidrigkeiten und Giessenkannensysteme. Immerhin: Es geht um den sinnvollen Umgang mit unseren Steuergeldern.