• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

FDP gegen Ausgangssperre für Junge

Herisau. Die in der Vernehmlassung von anderer Seite geforderte Ausgangssperre für Jugendliche wird von der FDP Ausserrhoden aus verschiedenen Gründen abgelehnt.

Dies schreibt die Partei in ihrer Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes. Auch die Möglichkeit von Videoüberwachungen sei zurückhaltend anzuwenden. Folgende Meldung im Wortlaut der Partei.

Im Grundsatz wird die Teilrevision des Polizeigesetzes unterstützt. Mit der Delegation von Kompetenzen werde es möglich, rascher zu handeln und notwendige Entscheide zeitgerecht zu fällen. Die Gesetzesrevision ist insgesamt sinnvoll und zweckmässig. Die FDP Ausserrhoden sieht keine Bestimmungen, welche die Bürgerrechte unverhältnismässig einschränken.

Im Rahmen der Vernehmlassung wurde unter dem Titel «Jugendschutz» gefordert, dass Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, die sich nach 22.00 Uhr ohne Begleitung auf öffentlichen Strassen und Plätzen aufhalten, aufgegriffen und den Erziehungspflichtigen übergeben werden können. Die FDP Ausserrhoden würde sich einer solchen gesetzlichen Bestimmung klar widersetzen. Denn eine solche Vorschrift ist unverhältnismässig und kaum durchsetzbar. Es kann auch nicht die Aufgabe des Staates sein, Defizite in der Erziehung auszugleichen. Zudem würde ein solches Verbot das Problem aus dem öffentlichen Raum verdrängen, ohne es zu lösen. Die Verstärkung der vernetzten Jugendarbeit als Lösungsansatz ist in dieser Beziehung bedeutend vielversprechender.

Mit der Teilrevision des Polizeigesetzes soll die Überwachung des öffentlichen Grundes ermöglicht werden. Mit dieser Bestimmung soll kein lückenloser Überwachungsstaat aufgebaut werden, denn auch die Videoüberwachung wird keine absolute Sicherheit garantieren. Die FDP erwartet deshalb, dass von dieser Überwachungsmöglichkeit sehr zurückhaltend, nur in klar begründeten Fällen und nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Gebrauch gemacht wird.

Bei einschneidenden Massnahmen wie der permanenten Überwachung ist die Kompetenz zur Erteilung einer solchen Bewilligung auf einer möglichst hohen Stufe anzusetzen, damit die politische Aufsicht gewahrt bleibt. Zudem ist aus Gründen der Koordination und der einheitlichen Praxis die Kompetenz bei einer einzigen Stelle im Kanton zu konzentrieren. Deshalb wird beantragt, für Überwachungen ohne Personenidentifikation das Departement Sicherheit und Justiz, solche mit Personenidentifikation den Regierungsrat als Bewilligungsinstanzen zu bezeichnen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 17.09.2008 - 09:59:00