Fast ausgeglichenes Budget 2010 in Trogen

Trogen/AR. Fast ausgeglichenes Budget 2010 in Trogen Das Budget 2010 der Gemeinde Trogen sieht für die laufende Rechnung 2010 ein Defizit von 45’440 Franken vor.

Für die Investitionsrechnung ist ein Ausgabenüberschuss von gut einer Million Franken budgetiert. Der Steuerfuss bleibt bei 4,6 Einheiten.

Steuerausfälle infolge Steuergesetzrevision
Auf das Jahr 2010 wird die Steuergesetzrevision rechnungswirksam. Dies führt zu entsprechenden Mindereinnahmen beim Kanton und bei den Gemeinden. Der Gemeinderat hat die vom Kanton angenommenen Mindereinnahmen entsprechend übernommen. Aufgrund der bisherigen laufenden Steuereingänge 2009 kann zudem nicht von einer Steigerung der Steuereingänge ausgegangen werden. Im Endergebnis werden die Erträge aus den laufenden Einkommens- und Vermögenssteuern um 400’000 Franken tiefer budgetiert als 2009.

Praktisch kein Spielraum in der laufenden Rechnung

Bereits vor den Sommerferien haben die Ressortleiter von der Finanzkommission Vorgaben erhalten, in welchem Rahmen die Einnahmen und Ausgaben zu budgetieren sind. Die Vorgaben konnten fast überall eingehalten werden.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Lohnsumme für generelle und individuelle Anpassungen nicht zu erhöhen (Lohn-„Null-Runde“). Diese Regelung wurde für das Gemeindepersonal ins Budget 2010 übernommen.

Abschreibungen und Fondsbezüge

Für 2010 wird wiederum eine reduzierte Quote von 5,0 % für Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen budgetiert. Gesetzlich vorgeschrieben sind im Dreijahresdurchschnitt 8 %. Aufgrund des positiven Eigenkapitals kann eine reduzierte Quote von 5,0 % verantwortet werden. Wie im letzten Jahr ist zur Reduktion des Defizites ein Bezug aus dem Fonds „MS“ vorgesehen, der selbstverständlich nur bei Bedarf beansprucht wird.

Investitionsrechnung

Für die Investitionsrechnung ist ein Ausgabenüberschuss von 1,051 Millionen Franken budgetiert. Wegen des engen finanziellen Spielraums wurden die Investitionen auf das Notwendigste beschränkt. Grössere Ausgabenposten sind bei den Strassenkorrektionen (Gemeindebeiträge an Staatsstrassenprojekte und Sanierung der Brücke über die Goldach im Gebiet Bach) zu verzeichnen. Auch für die Umsetzung des Generellen Entwässerungsplans und die Sanierung von Kanälen der Wasserversorgung werden im Rahmen des Mehrjahresprogramms wieder fast 300’000 Franken eingesetzt.

Steuerfuss auf gleicher Höhe

Der Steuerfuss bleibt in Trogen weiterhin bei 4,6 Einheiten. Eine Steuerfussreduktion lässt sich aufgrund der budgetierten Rückgänge bei den Steuern und der zu erwartenden Investition gemäss Finanzplan 2010 bis 2014 nicht verantworten.

Öffentliche Versammlung am 12. November 2009
Die Abstimmung über das Budget 2010 findet am 29. November 2009 statt. Die Budgetunterlagen werden in Kurzform in alle Haushaltungen verteilt. Darin werden neben der Grobübersicht ressortweise auch die vorgesehenen grösseren Ausgabenpositionen kommentiert. Die detaillierten Budgetzahlen können wie immer bei der Gemeindekasse bezogen werden. Am 12. November 2009 organisiert die FDP eine öffentliche Versammlung, u.a. zum Budget und Steuerfuss 2010.

Abstimmung über das revidierte Baureglement
Am 29. November 2009 wird den Stimmberechtigten neben dem Budget 2010 auch das neue Baureglement zur Abstimmung unterbreitet.

Das heute gültige Baureglement der Gemeinde Trogen ist seit Februar 1995 in Kraft und wurde 1999 teilrevidiert.

Seit 1. Januar 2004 gilt ein neues kantonales Baugesetz (BauG) und eine kantonale Bauverordnung (BauV). Mit diesen Erlassen wurden zahlreiche bislang kommunale Vorschriften in das kantonale Recht übernommen und Begriffe des Baurechtes vereinheitlicht. Damit konnte eine weitgehende Harmonisierung des kommunalen Baurechts erreicht werden.

Weiterhin in jeder Gemeinde zu regeln sind die generell-abstrakten Massvorschriften (Geschosse, Abstände, Ausnützung, Gebäude-, Firsthöhen).

Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Baubewilligungs- und Planungskommission in Zusammenarbeit mit dem Ortsplaner das bis heute gültige Baureglement total überarbeitet. Am 29. November 2009 wird nun darüber abgestimmt. Über die Vorlage wird ebenfalls an der öffentlichen Versammlung informiert.

Mehr Sold für die Angehörigen der Feuerwehr ab 2010
Der Gemeinderat hat die Soldansätze für die Feuerwehrübungen – je nach Funktion der Feuerwehrangehörigen – um 3 bis 5 Franken angehoben. Auch die Soldentschädigung bei der Fahrausbildung steigt einheitlich um 10 Franken.

Die letzte Solderhöhung liegt fast zehn Jahre zurück. Mit Soldansätzen zwischen 15 und 25 Franken sind die Entschädigungen auch nach der Erhöhung nicht hoch und bedeuten weiterhin lediglich eine kleine finanzielle Anerkennung der wertvollen Dienstleistungen der Feuerwehrangehörigen.

Abstimmungsergebnis 2008 über die Teileinzonungen gültig
Das Verwaltungsgericht Appenzell A.Rh. hat eine Stimmrechtsbeschwerde gegen das Abstimmungsergebnis vom 27. April 2008 abgewiesen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden, das heisst die Abstimmungsresultate über die drei Teileinzonungen sind gültig.

Am 27. April 2008 haben die Stimmberechtigten von Trogen den Teilzonenplänen Unterstadel, Büel und Boden zugestimmt. Bereits vor der Abstimmung wurde beim Regierungsrat Appenzell A.Rh. eine Stimmrechtsbeschwerde erhoben. Bemängelt wurde die Kurzfassung der Abstimmungserläuterungen zu den drei Vorlagen. Der Regierungsrat lehnte die Beschwerde ab, worauf die Beschwerdeführer diesen Entscheid an das Verwaltungsgericht weiterzogen. Das Verwaltungsgericht hat nun die Stimmrechtsbeschwerde ebenfalls abgelehnt.

Damit können die drei Teilzonenpläne dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht werden. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat auch über Rekurse, die bereits nach der öffentlichen Auflage eingereicht worden sind, entscheiden. Erst wenn sowohl diese Rekurse rechtskräftig entschieden als auch die Teilzonenpläne genehmigt sind, können weitere Planungsschritte für die Teileinzonungen eingeleitet werden.

Initiative „Pro Dorfkern Trogen und Altersheim Boden“ ist ungültig
Mit der Ablehnung der Beschwerde des Initiativkomitees „Pro Dorfkern Trogen und Altersheim Boden“ wurde vom Regierungsrat ein weiteres Rechtsmittelverfahren rechtskräftig entschieden.

Im Juni 2007 reichte das Initiativkomitee „Pro Dorfkern Trogen und Altersheim Boden“ eine Initiative ein, wonach der Nettoerlös aus den geplanten Teileinzonungen Boden, Büel und Unterstadel aus dem gemeindeeigenen Boden zweckgebunden für die Erhaltung und Sanierung des traditionellen Dorfkerns sowie für die Sanierung des Altersheims Boden verwendet und dafür eine Stiftung gegründet werden sollte.
Der Gemeinderat erklärte die Initiative wegen Verletzung der Einheit der Materie als ungültig. Diesen Entscheid hat das Initiativkomitee mit Beschwerde an den Regierungsrat von Appenzell A.Rh. weiterzogen. Der Regierungsrat hat die Ungültigerklärung der Initiative bestätigt.

Allerdings hat der Regierungsrat bei seinem Entscheid andere Gründe angeführt als seinerzeit der Gemeinderat. Der Gemeinderat hatte geltend gemacht, die Initiative verletze den Grundsatz der Einheit der Materie (Vermischung Dorfbildpflege und Altersheim Boden). Der Regierungsrat stellt in seiner Begründung fest, dass das Begehren aufgrund der geltenden Gemeindeordnung (GO) gar nicht Gegenstand einer Initiative bilden könne. Nach Art. 29 Abs. 2 lit. GO kann der Gemeinderat über gebundene Ausgaben und Änderungen im Finanzvermögen ohne Beschränkungen in eigener Kompetenz beschliessen. Der Verkauf von Grundstücken aus dem Finanzvermögen bildet also zum gegebenen Zeitpunkt finanztechnisch lediglich eine Umschichtung innerhalb der Aktiven und fällt somit unter die erwähnte Bestimmung der Gemeindeordnung.

Aufgrund dieser Rechtslage hatte der Regierungsrat gar nicht mehr zu prüfen, ob eine Verletzung der Einheit der Materie vorliegt.

Appenzell Ausserrhoden / 29.09.2009 - 17:04:57
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