• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Familienzulagen: Neue Finanzierung und Organisation

TG. Ansätze des Bundesgesetzes über Familienzulagen sollen schon ab dem 1. Januar 2008 verbindlich sein. Kernpunkt ist die Ausrichtung einer Kinderzulage.

Zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau nach einer Vernehmlassung einen Gesetzestext erarbeitet. Diesen unterbreitet er nun mittels einer Botschaft dem Grossen Rat zur Behandlung. Im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage verzichtet der Regierungsrat in der Botschaft auf einen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen.

Im November 2006 hat das Schweizer Stimmvolk dem Bundesgesetz über die Familienzulagen zugestimmt. Kernpunkt ist die Ausrichtung einer Kinderzulage von mindestens 200 Franken und einer Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken im Monat. Obwohl das Bundesgesetz voraussichtlich erst am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, hat der Grosse Rat beschlossen, diese Ansätze im Kanton Thurgau bereits ab 1. Januar 2008 für verbindlich zu erklären.

Die materiellen Voraussetzungen für den Bezug von Familienzulagen sind im Bundesrecht bereits abschliessend geregelt. Zudem schreibt der Bund vor, dass auch Nichterwerbstätigen bis zu einem gewissen steuerbaren Einkommen Familienzulagen gewährt werden müssen. Nach der geltenden Regelung erhalten Nichterwerbstätige im Kanton Thurgau bisher keine Zulagen. Neu sollen auch die meisten Teilzeitbeschäftigen volle Kinder- und Ausbildungszulagen erhalten.

Die Kompetenzen der Kantone umfassen im Wesentlichen die Finanzierung und Organisation der Familienzulagen. Hierzu hält der regierungsrätliche Entwurf fest, dass die Familienzulagen die Kinder- und Ausbildungszulagen umfassen. Geburts- und Adoptionszulagen werden keine ausgerichtet. Die Familienzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden wie bisher alleine von den Arbeitgebern finanziert. Die Familienzulagen für Nichterwerbstätige werden vom Kanton und zudem auch von einem Teil der Nichterwerbstätigen finanziert.

Auf den geplanten Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen verzichtet der Regierungsrat in seiner Botschaft, nachdem er in der Vernehmlassung von rund der Hälfte der Familienausgleichskassen abgelehnt worden ist. Er will zuerst die Entwicklung der Beitragssätze bei den Familienausgleichskassen in den anderen Kantonen abwarten und behält sich vor, dem Grossen Rat nach einer Lagebeurteilung in zwei bis drei Jahren allenfalls eine Ergänzung des kantonalen Gesetzes mit einem Lastenausgleichsverfahren zu unterbreiten.

Im organisatorischen Bereich hält der Entwurf fest, dass neu das kantonale Versicherungsgericht als einzige kantonale Instanz für sämtliche Streitigkeiten zuständig sein wird. Ferner wird neu das Departement für Inneres und Volkswirtschaft und nicht mehr der Regierungsrat für die Anerkennung von Familienausgleichskassen und entsprechend auch für den Widerruf der Anerkennung zuständig sein. Schliesslich wird auf eine Aufsichtskommission für das Kinder- und Ausbildungszulagengesetz verzichtet.

Als Folge des Bundesrechts zieht die neue gesetzliche Regelung für den Kanton Mehrkosten von rund sieben Millionen Franken nach sich, für die übrigen Arbeitgeber, die der kantonalen oder einer privaten Familienausgleichskasse angeschlossen sind, Mehrkosten von rund elf Millionen Franken jährlich.

ThurgauThurgau / 08.02.2008 - 10:19:00