• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Falscher Handwerker: Polizei sucht 32-Jährigen

Luzern/LU. Dienstag, 28. Juli 2015. Die Luzerner Polizei warnt vor einem 32-jährigen Mann, welcher sich als Handwerker ausgibt um so in die Wohnungen von älteren Menschen zu gelangen. Vor Ort entwendet er den Opfern Bargeld und Wertgegenstände. In einem Fall hat er ein Opfer eingeschlossen. Die Polizei sucht zudem Zeugen, welche Hinweise zum Aufenthaltsort des mutmasslichen Täters machen können.

Der Luzerner Polizei werden vermehrt Fälle von einem falschen Handwerker in der Stadt Luzern gemeldet. Der mutmassliche Täter klingelt an der Wohnungstür von meist älteren, alleinstehenden Menschen. Er gibt sich als Handwerker aus, welcher in der Wohnung Kontrollen durchführen muss.

Gutgläubige Opfer gewähren dem gesuchten Mann Eintritt und realisieren nicht, dass dieser in der Wohnung Bargeld, Schmuck und Wertgegenstände entwendet. Der Deliktsbetrag beläuft sich inzwischen auf über 50'000 Franken.

In der Stadt Luzern wurden bisher sechs solche Fällen gemeldet, bei welchen auf diese dreiste Art und Weise betagte Menschen bestohlen wurden. Der letzte Vorfall ereignete sich am Montag, 27. Juli 2015, an der Bleicherstrasse. Dabei wurde das Opfer vom Täter im Badzimmer eingeschlossen.

Die Polizei warnt vor diesem "falschen Handwerker" und sucht Zeugen, welche Angaben zum Aufenthaltsort des Täters geben können.

Signalement (siehe Foto): Der Mann ist 32 Jahre alt und ca. 180 cm gross. Er hat schwarze Haare, einen schwarzen Bart und trägt meist Jeans. Er spricht Schweizerdeutsch. Hinweise bitte direkt an Tel. 041 248 81 17.

Tipp für die Bevölkerung: Einlass in die eigene Wohnung ist nur zu gewähren, wenn sich ein Handwerker ausweisen kann und dies von seiner Firma bestätigt werden kann. Meist werden Kontrollgänge von Handwerkern auch schriftlich vorangekündigt. Im Zweifelsfall ist umgehend die Luzerner Polizei zu informieren.

LuzernLuzern / 28.07.2015 - 08:21:46